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Zweiter Band.
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Der Abt wandte sich am 4. März 1707 wohl weil ihm auchsein Verbündeter, Kaiser Joseph I. zur Verständigung riet an die Tag-satzung, fand aber kein Entgegenkommen. Inzwischen hatten sich Zürich undBern über die Sache verständigt und legten sich zu gunsten der reformiertenToggcnburger ins Mittel. Damit gewannen die Dinge eine konfessionelleFärbung. Einen Rückhalt fand Toggenburg an dem habsburg-feindlichenFrankreich . Der St. Galler Abt erklärte, auf die Vorschläge nicht eintretenzu können, und nun wagten die Toggenburger, durch Zürich und Bern er-mutigt, einen weitem revolutionären Schritt.Am 23. März 1707 kon-stittitierte sich Toggenburg als selbständiger Staat, entließ die Beamten desAbtes und wählte unter Proklamierung von Religionsfreiheit einen einfachenLandrat von 80, eitlen dreifachen von 240 Mitgliedern, ernannte eine aussecbs Landräten bestehende Regierungskommission, bestellte Blut- und Appel-lationgcrichte und zog protestanlischerseits die Kollatnrrcchte an sich." Damitwar Die Angelegenheit aus dem Stadium politischer Unterhandlungen auf denBoden realer Tatsachen gerückt. Uin die reformierten Toggenburger nochbesser zu einigen und an der Hand zu haben, schickten ihnen die Zürcher imApril 1708 als Führer der Bewegung Ulrich Nabholz, der es nach dembewegten Leben eines Schusters, Soldaten und Deserteurs schließlich zumAdvokaten und jetzt zumagent provocateur gebracht hatte.

Wie zu erwarten, erfolgte in Schwyz bald ein Umschlag der Stimmung.Landweibei German ward der Hast entlassen und ins Toggenburg gesandt,um Nabholz gegenüber zu treten. Stadler dagegen wurde von der FamilieBetschart des Hochverrates bezichtigt, da er Hand dazu geboten, die Marchan Zürich zu verkaufen. In einem unförmlichen Prozeßverfahren wurdeStadler zuni Tode verurteilt und am 17. Herbstmonat 1708 zu Schwyz hingerichtet.

Auf Seite des Abtes traten niit Schwyz auch Uri und Unterwalden.Doch ging nach der Natur der Sache die weitere Bewegung vom Toggenburgaus. In Henau tvar der Sigrist erschlagen und Pfarrer Schön wegenWiderstand gegen die Refornlierten am 7. März des Laitdes verwiesen worden.Der Landrat von Toggenburg nahm förmlich ein neues bürgerliches Gesetzbuchan, dessen Redaktion Nabholz besorgt hatte. Im Jahre 1710 wurde eingeheimer Rat von sechs Mitgliedern gewählt. Im vollem Einverständnisniit den tonangebenden Orten Zürich und Bern nahmen die Toggenburgeram 3. März 1710 die Schlösser Schwarzenbach, Lütisburg und Jberg ein;die Klöster St. Johann und Magdenau wurden besetzt. Als der Abt sichklagend an den Kaiser wandte, drohte Joseph I. allerdings, zu gunsten desAbtes als Reichsfürsten einzuschreiten; allein Bern wie Zürich getrösteten sichdes geheimen Beistandes von Frankreich gegen den Kaiser und der offenen Hilfe