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Zweiter Band.
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Im Osten war es zu Anstanden zwischen Österreich und Bündengekommen. Letzteres stand noch immer in engen Beziehungen zu Österreich ,das seit Ende des spanischen Erbsolgekrieges (1714) im Besitze des HerzogtumsMailand war. Am 11. Oktober 1726 war das mailändische Kapitnlaterneuen worden. In diesem aber war die Bestimmung enthalten, daß dieReforinierten die Untertanenlande Graubündens räumen mußten, was Anlaß zuvielfacher Diskussion gab. Als Bischof Ulrich (VII.) am 11. Oktober 1728starb, wurde ohne weitere Begrüßung des Gotteshausbundes der österreichischeFreiherr von Rost, von Anshoseir in Tirol, als Joseph Benedikt ain13. Dezember 1728 zum Bischof gewählt. Der Gotteshausbund wandtesich an die Eidgenossen und an Frankreich . Beide sagten ihre Vermittlungzu. Dieselbe wurde angenommen, zog sich aber lange hin. Als wichtigeErgebnisse derselben seien folgende hervorgehoben: Im August 1732 erfolgteder Kauf der kaiserlichen Rechte über das Münstertal um 17,000 Gulden.Dann stockten die Verhandlungen. Darauf gingen die bischöflichen Rechteüber das Münstertal am 17. Juni 1733 durch Kauf an den Kaiser über.Eine Verständigung erfolgte 1748: die kaiserlichen Rechte wurden den Bündenüberlassen; doch ward das kaiserliche Ehrenrecht der Schirmvogtei über dasStift Münster vorbehalten.

Schwieriger lagen die Verhältnisse im Westen, im Bistum Basel .Dieses Fürstbistum war ein Staat eigener Art. In der bischöflichen ResidenzPruntrut besaß der Bischof nicht einmal die kirchlichen Rechte; denn Pruntrut und seine Umgebung gehörte kirchlich bis 1781 zur Erzdiözese Besanyon.Der Bischof war deutscher Reichsfürst; die Mehrzahl seiner Untertanen sprachfranzösisch. Das Domkapitel hatte seinen Sitz in Arlesheim . Trotz derReformation war dasselbe eine Versorgungsanstalt nachgeborner Söhne desAdels, meist deutscher Herkunft geblieben. Nur fünf Stellen standen bürgerlichenDoktoren offen; jeder andere mußte für seine Aufnahme 16 adelige Ahnenausweisen. So kam es, daß in der Regel ein landfremder Edelmann denBischofsstuhl bestieg. Dessen protestantische Untertanen fanden zugleich stetseinen Rückhalt an Bern und Biet. Reibungen und Streitigkeiten konntenmithin nicht ausbleiben. Ihren Höhepunkt erreichten sie unter den BischöfenJohann Konrad II. von Rheinach-Hirtzbach (17051737) und JakobSigmund von Rheinach-Steinbrunn (17371743). Ersterer wollte nämlichdurch den Einfluß seines Ministers, des Baron von Ramschwag bestimmtund dem absoluten Zug der Zeit folgend, einen eigentlichen gleichmäßigenBeamtenstaat im ganzen Bistum einrichten, wiewohl seine wirkliche Herrschaftsich auf das Elsgau , St. Ursanne , die Freiberge, das Delsberger- undLaufental, die Ämter Pfeffingen und Birseck erstreckte. Gegen diesenVersuch erhoben sich aber Stände und Volk. Vergeblich rief der Bischof