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Zweiter Band.
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conseil general, bei welchen jeder Bürger berechtigt sein sollte, Anträge zustellen. Denn bis jetzt hatte die Bürgerversammlung nur noch das Recht,aus der Mitte des kleinern Rates die vier Syndics (Bürgermeister oderSchultheißen ) zu bezeichnen. Da der eonsell general Hiebei jedoch an dieBorschläge der 9iäte gebunden war, erwies sich diese Wahl als leere Formalität.Das Genfer Patriziat erfreute sich der rechtzeitigen Hilfe der aristokratischenRegierungen ihrer verbündeten Städte Zürich und Bern . So wurde Delachanaverbannt, Lemattrc und Fatio aus dem Wege geräumt. Ohne Frucht bliebaber die Bewegung doch nicht; denn sie zeitigte das Zugeständnis, daß allefünf Jahre der conseil general einberufen und die Gesetze veröffentlichtwerden sollten. War dies nur ein kleiner Erfolg für die Sache der Volks-rechte, so folgten bald größere. Im Jahre 1715 beschloß Genf , seinererponierten Lage wegen gegen Savoyen und Frankreich seine verfallenenFestungswerke tvieder aufzurichten. Das kostete natürlich viel Geld. Sogardie notwendigsten Lebensmittel, wie Mehl und Fleisch wurden zu diesemZwecke besteuert. Hiegegen gab es in den Jahren 1728 und 1730 wiederholteAufstände, in denen Micheli du Crest (welcher verbannt wurde), Jean Trembley als Führer der Aristokraten und der demokratische Lefort sichhervortaten. Die Jahre 1734 und 1737 ließen die Aufstände in völligenBürgerkrieg ausarten. Durch Frankreichs Intervention kam ein Waffen-stillstand zuwege. Derselbe ward mit Hilfe Berns und Zürich verlängert, sodaß schließlich ein Friede das Ergebnis war. DasMediations-reglement" vom 7. April 1738 verlieh dem eon8el1 general die obersteEntscheidung über Krieg urtb Frieden, das Recht, Bündnisse zu schließen,Gesetze und Steuern zu genehniigen, den Citoyens und Bourgeois dasBeschwerderecht gegen Ratsbeschlüsse; den Bourgeois ward Zutritt zum GroßenRat, den Natifs Zulassung zu allen Handwerken gewährt. Unter diesenversöhnlichen Bestimmungen genoß Genf ein Vierteljahrhundert des Friedens,in tvelcher Zeit ihm geistiges und materielles Emporblühen beschieden war.

2. Völlige Anlehnung an Frankreich . Kämpfe gegen diePolitischen Zustände. 17631790.

In der hohen europäischen Politik hatten sich um die Mitte des18. Jahrhunderts Wandlungen vollzogen, die für die Eidgenossenschaft vongroßer Bedeutung waren. Zum erstenmal waren in der Zeit des sieben-jährigen Krieges (17561763) die beiden mächtigen Rachbarstaaten derSchweiz : Frankreich und Österreich Hand in Hand gegangen. Diese Beziehungenwurden noch inniger, als der Dauphin (der spätere König Ludwig XVI. )