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Geschichte der Hohenstaufen / von Dr. Wilhelm Zimmermann
Entstehung
Seite
653
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Volk für seine großen Entwürfe reifen sollte. In Wollust, Luxus,Frivolität und Spielwuth versunken war es, wie er es fand.

Unermüdet arbeitete er und Pietro mit andern Rechtsgelehrten anden einzelnen Artikeln des neuenGesetzbuches," welches für Ab-kömmlinge der Römer und Griechen, für Sarazenen und Normannen,für Deutsche und Franzosen, für Juden und Christen, für Adel undPriesterschaft, Bürger und Bauern gleiche Geltung haben und Ordnungin die Verwaltung und Rechtspflege, Zucht in die Sitten, in die Wis-senschaften und Gewerbe eine frische Blüthe, und dadurch Aufklärung,Wohlstand und politische Bedeutung in das ganze Reich bringen sollte.

Zehntes Hauptstück.

Als das Gesetzbuch, die Arbeit von Jahren, vollendet war, wares allein schon hinreichend, die Höhe des Geistes, welche Friedrich undPietro über ihre Zeit weit erhob, zu zeigen: kein Zweig der Verfassungentging darin ihrem Auge und ihrer Berücksichtigung.

Nach demselben sollte namentlich in den Städten ein Gegengewichtgegen den Adel aufgestellt werden, ohne daß dieselben, wie die lom-bardischen, der Gewalt der Krone gefährlich werden könnten. Darumwurden von nun an die ständischen Gerechtsame auf das Volk aus-gedehnt. Wenn bisher auf den Reichs- und Landtagen nur der Adelund die Priesterschaft und die höhern Kronbeamten erschienen, so hattejetzt jede bürgerliche Gemeinde das Recht, dieselben zu beschicken, jedegrößere Stadt mit vier, die kleinern mit zwei, eine Burg oder einMarktflecken mit einem Vertreter.

Sie hatten über Steuern, Krieg und Frieden, Bündnisse und Ver-träge zu rathschlagen, die Amtsführung der königlichen Beamten, dieStaatsverwaltung überhaupt zu prüfen, jeden Mißbrauch zur Spracheund vor Gericht zu bringen, neue Gesetze mit zu berathen, Vorschlägezu machen für Verwaltung und Rechtspflege, mit einem Wort die Nationgegenüber der höchsten Staatsgewalt zu vertreten. Zweimal alljährlich,am ersten des März und des Novembers, sollten diese Stände in einerder fünf Hauptstädte zusammentreten, ein königlicher Bevollmächtigter