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Für diese Ideen hat gewiß Pietro seinen kaiserlichen Freund nur ge-wonnen.
Eine Lebensgeschichte Pietro's aus den Quellen, welcher, wie Ca-vour in unsern Tagen, nicht bloß als Staatsmann, sondern als Patriotsür sein Vaterland ausgezeichnet war, fehlt noch gänzlich, und die ur-kundliche Wahrheit, wenn sie einmal vor Augen liegt, dürfte in Pietroeinen nationalen Staatsmann Italiens zeigen, groß an Gedanken, vordem ein Cavonr als kleine Spätgeburt erschiene; Pietro, dem selbstsein Kaiser seinen Adclstitel nicht von einem Schloß, sondern, wahrschein-lich im bürgerlichen Sinn und Humor des Adelsgeguers Pietro selbst,„von den Weinbergen" (de Vincis) schöpfte. Sein Geburtsort hieß Vignc.
Dagegen gehören gewiß dem Kaiser eben so wie seinem Kanzlerdie für die Umbildung des Staats- und Völkerlebens bedeutenden Ge-danken an: der ewige Landfriede für Alle und Jeden, die Abschaffungdes Fehdcrcchts und die Verantwortlichkeit jeder Gemeinde für Raubund Schaden auf ihrem Gebiet; die Abfassung des geltenden Rechtesin Schrift und in allgemein verständlicher Sprache, die Aufstellung einfachcr und klarer Grundsätze für das Gerichtsverfahren, und die Aus-schließung des gerichtlichen Zweikampfs und anderer Gottesurtheile, über-haupt jedes andern Beweises in Rechtssachen, und alleinige Geltung desBeweises für den Verstand; die Pflicht der Duldung für die verschie-denen von einem und demselben Reichsband umschlossenen Religionenund Völker, welche durch ein Staatsgesetz geboten wurde — ein großerFortschritt in der Zeit, wobei davon ganz abzusehen ist, was der Be-weggrund war, Aufklärung aus höherer Geistesbildung, die keinemGlauben Zwang anthun lassen will, oder jene Aufklärung, der es ganzeinerlei ist, was einer glaubt, weil in ihren Augen auf Kirche undGlauben überhaupt nichts ankommt, und weil für sie die Religionenbloße geschichtliche Thatsachen und ein politisches Mittel sind. DiesesDuldungsgesetz fand sich damals nirgends sonst in der christlichen Welt;nur unter Saladin im Morgenland war die Duldung in ähnlicherWeise gehandhabt worden; aber dieser große, menschlichste Fürst seinesZeitalters hatte diese Duldung nur als Praxis, er gab ihr nicht einefür Alle bindende Gesetzeskraft, und er dehnte sie nicht so weit aus, wieFriedrich H., welcher ohne Unterschied und Rücksicht auf das religiöseBekenntniß jede geistige Begabung auf dem Felde der Wissenschaft undKunst nicht bloß für berechtigt zur Anstellung an seinen Hochschulen und