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Erster Band.
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jedoch die Sage zu Ende des 3. Jahrhunderts noch unbekanntwar, beweist die Stelle des Mamertinus, wo die Burgundionenals ein nichtrömisches Volk ausdrücklich erwähnt werden * 1 .Der Werth oder Unwerth der vollständigeren Sage bei Orosiuswird aus der bienach anzustellenden Erörterung über Ursprungund Bedeutung des Wortes burgus erhellen. So viel ist abervorweg klar, dass Orosius von besiegten Germanen spricht,die unter die römischen Grenztruppen gesteckt worden seien,nicht von Khmern als Grenztruppen 2 .

Burgus hiess im vierten Jahrhundert und später ein alsWarte, besonders an den Grenzen, errichteter Einzclthurm(griechisch rtvqyoq oder f.iovo7tvQytov), auch eine vorgeschobeneBefestigung, zumal ein kleines Grenzcastell, das nach demvon Diocletian eingelührten Defensionssystem zugleich alsbleibender Wohnplatz der Vertheidiger und ihres Gesindesdiente 3 ; burgarii nannte man das Gesinde der burgi, während

Beispiele des frühen Bestrebens, die ausländischen Sagen an Kcminiscenzendes classischcn Alterthums anzuknüpfen. Nach Belloguet S. 16 f. wäreAmmian XXVIII, 5 nicht aus Orosius zu erklären, wie denn schon Gibboncap. 25 die von Ammian erwähnte unbestimmte Sage erst znr Zeit des Orosiusausgebildet glaubt. Beauvois S. 273. 475 f. missbraucht Ammian a. 0.und Stellen im Waltharius u. s. w., wo die fränkische Troiasagc auf Bur-gundion übergetragen ist, um zu beweisen, dass bei den Burgundionen,neben der Sage vom scandinavischen Ursprung des Volkes, auch die Troia-sagc, gleich wie bei den Franken, einheimisch gewesen sei.

1) Genethl. Maximiano Aug. d. e. 16 . . populi, quibus nunquam contigitesse Bomanis, unter welchen c. 17 die Burgundionen aufgeführt sind; vgl.Valesius 11fr. I. 50 = Schöpflin S. 209 N. b. Belloguet S. 15 urgiert dieStelle in dem Sinne, als wenn schon damals die Burgundionen oder irgend-welche andere Germanen auf römischen Ursprung Anspruch gemacht hätten.

2) In diesem Sinne missdeuten llouche Hist, de Provence, Par. 1736,I. 560, Dubos I, 15 T. I. 220, Wagner Comm. zum Amm. Marcellin. XXVIII,5 S. 260 (nach Männert), Pdtigny I. 77. 91 und Schmitt I. 131 die Stelledes Orosius. Belloguet S. 19 f. tadelt Dubos, der an Soldaten des Tiberiusdachte; er selbst glaubt, es seien Veteranen oder gallische Colonistcn inder Art der von Tacitus Germ. c. 29 erwähnten gemeint. Ein anderesMissverständniss ist bei Sigonius VII. 254 C., der burgi als eine den Bur-gundionen eigene Benennung der habitacula per limitem (limites Sigon.)constituta ansieht.

3) Daher beziehen sich bei Symmachus Laud. Valentiniani Sen. H,c. 2 S. 15 Mai. die novae urbes nach des Herausgebers Erklärung aufdie im Cod. Theod. lex 13 tit. 1 lib. XV erwähnten turres und castella in