verweichlichten römischen Provincialen zu neuer Thatkraft zubeleben 1 .
Das Heer der Burgundionen war, wie bei den übrigenGermanen, das Volk in 'Waffen 2 ; wie dieses, bestund es zumgeringem Theile aus Adeligen und Breien höheren Banges,zum grossem aus niederen Breien und Knechten. 3 Die Ade-ligen und höheren Breien, des Königs Vasallen und Dienst-mannen, sind im Nibelungenliede die Becken (Helden, Bitter);die niederen Breien und die Kriegsknechte heissen dort zu-sammen das Gesinde. Das Aufgebot des Königs (des Vogtsvom Bhein) zählt 3000 der Ersteren und mehr, und 1000werden aus ihnen zum Aufzuge ausgew'ählt, hiezu 60 aus den80 von Hagen mitgebrachten, zusammen 1060; die Zahl deszum Auszug mitgenommenen Gesindes ist 9000 4 5 , der Drittelvon 27000, nach dem ungefähren Drittelverhältniss der aus-ziehenden Becken zu den zurückbleibenden. Dieses Zahlen-verhältniss der Becken zum Gesinde, 3080 (Auszug 1060)zu 27000 (Auszug 9000), erlaubt einen annähernden Bück-schluss, zwar nicht auf Heer- und Volkszahl (wovon seinesOrtes das Nähere), aber doch auf das relative Standeszahlen-verhältniss im Heer, resp. im Volke: die Adeligen und höherenBreien hätten danach 1 Neuntel des gesammten Volkes aus-gemacht 6 . Der König war als Volksoberhaupt zugleich Ober-
1) Vergl. Einding I. 35 und was Pallmann II. 326 über die analogeEinwirkung des Germanenthums in Italien bemerkt. Gudrard Polypt. d’Irm-I. 200 verkennt diese Einwirkung, und Littrc S. 206 f. sucht vergeblich,dieselbe mit seiner Erbtheorie zu beseitigen.
2) Bethmann S. 30.
3) Servi expeditionales, Kriegsknechte, LB. Tit. 10 § 1, vgl. JvMüllerI. 113 N. 49; dagegen servi ministeriales ebendas. Hausknechte: vgl-JvMüller ebendas., Barkow S. 11, Waitz II. 152 N. 2, Pfahler S. 490 undDerichsweiler S. 182 N. 39. Matile S. 31 hält beide Arten für 'Waffen-knechte. Nach Wurstemberger I. 237 N. 61. 237 f. wären beide Classeneinfach Bedienstete; I. 258 f. glaubt er übrigens, bei den Burgundionenhabe der altgermanische Grundsatz des Ausschlusses der Unfreien vom’Waffenpflicht gegolten. Hiegegen vgl. z. B. Procop. B. Pers. II, 25 nachwelchem bei den Herulen die Knechte mit in den Kampf zu ziehenpflegten.
4) Avent. XXIV und XXV zu Anf.
5) Anders A. Wirth I. 375: er scheidet aus den 1060 Kecken und