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Erster Band.
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König Sigismund erneuerte Kloster Agaunum war noch gegenEnde des 6. Jahrhunderts eine seihst von ferne besuchteBildungsstätte der Jugend, freilich zunächst für kirchlicheZwecke 1 . Diese Nachwirkungen römischer Bildung in Burgun-dien werden übersehen, wenn man behauptet, Burgunderund Idiote seien im Zeiträume der fränkischen und neubur-gundischen Herrschaft so ziemlich synonyme Begriffe gewesen 2 -In merovingischer Zeit finden wir gegentheils im 6. Jahrhundertden Chronisten Marius mit seinen freilich dürftigen Aufzeich-nungen 3 , im 7. Jahrhundert den Chronisten Fredegar, der mitseinem allerdings trüben Lichte in die damalige Geistesnaehthineinleuehtet 4 . In neuburgundischer Zeit zeichnete sich dieTochter des Königs Rudolph, als Gemahlin des Kaisers Otto I,durch eine in Deutschland seltene literarische Bildung aus,die sich auch in der sorgsamen Erziehung ihrer Kinder er-kennen lässt 5 . Was speciell die ehemalige burgundionischeSchweiz betrifft, darf aus dem Vergleiche des dortigen Urkun-denwesens im frühem Mittelalter mit dem gleichzeitigen deralamannischen Schweiz geschlossen werden, es habe erstererLandestheil eine weit grössere Summe altherkömmlicher Bildung"als letzterer besessen 6 , wie denn schon im Gesetzbuche derBurgundionen von Notaren und geschriebenen Urkunden dieBede ist 7 . An Weisthümern (Ofnungen) ist freilich die bur-gundionische Schweiz arm, die alamannische reich 8 .

Die Verdienste endlich, welche sich der römische Cler ,lSBurgundiens, sowohl der weltliche als der klösterliche, umdie Sittigung des Volkes und selbst um die Landescultuierworben hat, sind oben schon angedeutet (S. 139 ff.).

1) Daguet S. 38 und Forel S. XXXVI nach ITT . TV HI. 442.

2) So Gelpke II. 568 f. und Daguet S. 58, nemlich nach JvM“h erI. 254, der jedoch nur von der neuburgundisfchen Zeit spricht, übrig<® ssich auf Lanfraneus De corp. Chr. II. 232 und den obscuren Donizo beruft-

.3) Ueber ihn vgl. Wattenbach S. 76.

4) Ueber ihn Wattenbach S. 78 ff.

5) Wattenbach S. 207.

6) Mülinen S. 31.

7) JvMüller I. 114 und Matile S. 61 Uber die Urkunden; Sdcretu 1s. 140 über die Xotare.

8) tivimm S. 704 X.