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Erster Band.
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pGndia Messen bekanntlich die vom Staate an Soldes Stattgelieferten Ycrpflegun gsmittel der römischen Grenztruppen 1 ,80 wie der als Föderaten in’s Reich aufgenommenen Barbaren 2 .Wie reimt sich aber mit dieser Erklärung der stipendia, dassi^cdcgar sagt, die Burgundionen hätten solche von den Ger-nianen erhalten 3 ? Die Schwierigkeit hebt sich einfach so:f’i'edegar hatte von dem ehemaligen Aufenthalte der Burgun-•iionen in der Germania I und von ihrem dortigen Söldner-v °rhältnisse zu den Römern Etwas vernommen; diese RachrichtnilT1 trägt er auf die Zeit Yalentinians I anachronistisch über11T1 d bezeichnet dabei die Römer der Germania I fälschlicha ^ s Germanen. Dies konnte aber um so leichter geschehen,^ a auch Gregor von Tours, älteren Schriftstellern folgend,n °ch von der Germania, als einer römischen Provinz am linken^heinufcr, spricht, obschon dieselbe längst nicht mehr bestund 4 .^°nst hiess bekanntlich Germania im Gegensätze zur Ger-^nia magna der Theil Galliens, der dem Rheine zunächst^ a g und, im Ost durch ihn begrenzt, für die Verwaltung inOber- und Riedergermanien (Germania I und II) geschiedenHar 5 . Mit obiger Rachricht tritt nun Fredegar dem Orosius

8 tabat

1) Eugipp. Vit. S. Severini c. 20: Per id tempus quo Romanum con-

unperium, multorum milites oppidorum pro custodia limitis publicis

^pendiis alebantur.

2 ) So noch Freculf II, 5, 22 von den 'Westgothen: avaritia consulumManorum stipendia sunt subtracta ab eis, mit Bezug auf das Jahr 377;

^ Ht. Mise. XV. 99. b. E. von den Ostgothen um 588: dum eis . . prae-a gere . . non liceret, nec tarnen ab Impcrutore oblata stipendia suffi-Cete possent.

3 ) Gingins a. 0. scheint sich damit beholfen zu haben, dass er RomanisGermanis las. Smith S. 82, der ebenfalls ein Söldneiverhältniss der

Ur Rundionen zu den Römern ausgedrückt findet, behilft sich mit der un-iJ^'Ken Uebersetzung: La ils ne pretendaient rien recevoir, si ce n’est^ s °lde accordee aux Germains et qu’ils toucliaient. UnbegreiflicherCl8e behauptet Binding I. 10 N. 25, die Stelle Fredegars: ibique . . .l Piebant, worin doch von den Burgundionen als Kriegern die Rede, seil_, Us Grates HE. VII, 30, wo das Tagelöhnertreiben der ostrheinischen’W&undionen erwähnt ist (Einleit. S. 144 N. 1 ), abgeschrieben.

0 Jacobs S. 109 und Giesebrecht zu Greg. Tur. HFr. II, 9, wo Sul-

Piciui

8 Severus von Germania in diesem Sinne spricht, Uebs. I. 62 N. 4.5 ) Vales. NG. S. 230 f. 298.