Band 
Erster Band.
Seite
410
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Es zeigen sich solche vorerst in der verschiedenenDatierung, indem das betreffende Ereigniss von Marius insJ. 456, vom Continuator in's X 457 und von Fredegar demZusammenhänge nach ins X 372 gesetzt wird. FredegarsZeitangabe beruht jedoch auf einem groben Anachronismus(8. 265 f.), ist daher ganz ausser Acht zu lassen. Von denübrigen zwei Chronisten scheint der Continuator, indem ervorerst den westgothisch - suevischen Krieg mit 457 datiert,seinen eigenen Angaben z. X 456 zu widersprechen: er setztnemlieh mit Marius den Sturz des Avitus richtig in diesesJahr, dagegen den von diesem Kaiser, wie wir sehen werden,veranlassten und in der Hauptsache noch vor seinem Sturzebeendigten Krieg der Westgothen in Gallien gegen die Suevenin Spanien erst in’s folgende Jahr, also scheinbar nm einJahr zu spät. Obwohl nun der spanische Krieg schon imJ. 456 und noch vor dem Sturze des Avitus zu Gunsten der"Westgothen entschieden wurde, so kehrten doch diese mitihrem Könige erst im J. 457 nach Gallien zurück (s. unten),und insofern ist es zu rechtfertigen, dass der Continuator denKrieg in dieses Jahr setzt, zumal es Art der Chronisten ist,Ereignisse, die sich durch zwei und mehr Jahre hindurchgezogen, auf das Schlussjahr zusammen zu drängen. Dagegenkönnte es scheinen, als ob der Chronist das nächste, die Hur-gundionen betreffende Ereigniss wirklich um ein Jahr zu spätansetze, da Marius dasselbe, nur anders dargestellt, mit 456datiert. Wir werden jedoch nachweisen, dass dieses Er-eigniss weder vor dem westgothischen Feldzuge nach Spanien,an welchem die Burgundionen Theil nahmen, noch währendseiner Dauer, sondern erst nach seiner völligen Beendigungund nach der Rückkehr der Westgothen und Burgundionenstattgefunden hat. Dadurch wird es sich heraussteilen, dasses in der That das Jahr 457 gewesen ist, in welchem einmächtiger Schritt zur Gebietserweiterung und Machtentwich'lung der Burgundionen in Gallien gethan wurde. Irrt Marins,wie bisweilen, im Datum, so stellt er dagegen, von Oecupationeines Landestheiles und dortiger Landtheilung sprechend,jenes Ereigniss richtiger dar, als der Continuator. Diese* 1entstellt nemlieh den Hergang der Gebiets- und Machterwe 1 '