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Die Concilsbischöfe waren folgende 30, deren Sitze zwarnicht genannt, aber zum Theil anderweitig bekannt sind 1 :Leontius von Arles, Yorsitzer des Concils 2 ; Euphroniusvon Antun*; Eonteius von Vaison 4 ; Mamertus von Vienne 5 ;Patiens von Lyon*; Verianus 7 ; Auxanius 8 ; Eaustus
Faustus, der Ortsbischof, veranlasste den Bischof Leontius von Arles zurEinberufung eines Concils, um die Irrlehre des Lucidus verdammen zulassen. Vom Concile beauftragt, richtete Faustus an Lucidus ein von zehnanderen Concilsbischöfen mit unterzeiehnetes Schreiben, worin er demselbendie zu verwerfenden und die anzunehmenden Lehren vorlegt. (Das Schreibenbei Harduin AC. II. 807 f.; vgl. Petavius I, 6 , 19 und HLFr. II. 454 f.459, wo die Vermuthung, dass die Unterschriften nachträglich angebrachtworden seien, unwahrscheinlich genug ist.) Hierauf retractierte Lucidusseine Irrthümer in einem Schreiben an sämmtliche Bischöfe des Concils,deren mit Einschluss des Faustus 30 an der Zahl waren. (Dieses Schreibenbei Harduin AC. II. 809 f.; vgl. HLFr. II. 458. 456 f.) Die Acten des Concilsselbst sind zwar nicht vorhanden; wohl aber erhellt ihr Gegenstand ausden angeführten beiden Schreiben, sowie aus der an Leontius, Bischofvon Arles, gerichteten Vorrede zu den zwei Büchern von der Gnade unddem freien Willen, welche Faustus von Kiez dergestalt verfasst hat, dasser darin einige nach dem Concile von Arles neu auftauchende Irrlehrenim Aufträge eines bald nachher zu Lyon gehaltenen Concils, freilich nichtohne eigene grobe Irrthümer, berichtigte (Harduin AC. II, 806. 810 undHLFr. 458. 459 f.). Die Ansicht, wonach das 5. Concil von Arles nureine Erfindung des Faustus von Itiez sein soll, ist schon von Noris undTillemont widerlegt (HLFr. II. 456). Nach der wahrscheinlichsten Be-rechnung wurde das Concil im J. 575 gehalten. (Petavius I, 6, 19 undHLFr. II. 456; Pagi a. 490, III f., befolgt noch die falsche Datierung beiBaronius.)
1) Die Namen von 11 sind mit unterschrieben im Schreiben vonFaustus an Lucidus, bei Harduin AC. II. 808; die Namen sämmtlicher Bischöfe,als Adressaten im Schreiben des Lucidus, bei Harduin AC. II. 809; vgl. HLFr.II. 457. Diejenigen Bischöfe, deren Namen in beiden Schreiben erscheinen,sind im Drucke hervorgehoben.
2) Ueber ihn s. oben S. 476.
3) An ihn schreibt Sidonius Ep. VII, 8. IX, 2; vgl. Sirmond Not.S. 125 und oben S. 402 N. 3.
4) An ihn schreibt Sidonius Ep. VI, 7. VII, 4; vgl. Sirmond Not-S. 108.
5) Ueber ihn oben S. 476 und II. Abschn., 1. Cap. (Vienne).
6) S. II. Abschn., 1. Cap. (Lyon).
7) HLFr. II. 457: Verien ou peut-Stre S. Veran de Vence.
8) Ein auch anderweitig mit Faustus von Itiez erwähnter Bischof,s. Sirmond Not. ad Sidon. S. 27; HLFr. II. 457: Auxane, ou Auxence,ou meine Auxien de Nice.