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genügt es auch nicht, zu sagen, die am Concile zu Arles ver-sammelten Bischöfe seien offenbar aus den Gebieten gewesen,welche die Römer und die Burgundionen, ihre Verbündeten,bis zur westgothischen Besitznahme von Arles und zur da-herigen Unterbrechung des Verkehrs von Arles und Riez mitLyon innegehabt hätten 1 .
Die fragliche Thatsache erklärt sich vielmehr einzig ge-nügend daraus, dass ausser den notorisch burgundionischenauch die übrigen namhaft gemachten Bischofsstädte sammt denProvinzen, zu welchen sie gehörten, sich den Burgundionenals Schutzherren unterstellt hatten. Damit wäre auch dieRarbonensis II für die Schutzherrschaft der Burgundionen ge-wonnen. Weitere Anhaltspuncte dafür, dass der südlichsteTheil der Viennensis und die Rarbonensis II vor 476 denBurgundionen gehört haben, werden später aufgezeigt
der Zusammensetzung eines Concils, welches in jenem Jahre, in einemfrüher (S. 476) besprochenen Streite zwischen dem üisthume Arles unddem von Vienne, gehalten wurde, hervorgehen, dass damals, ausser derLugdunensis I und der Viennensis, auch die Narbonensis II und selbstdie Provinz der Seealpen zum Herrschaftsgebiete der Burgundionen gehörthat. Als Theilnehmer an jenem Concile erscheinen nemlich ausser zehnBischöfen, deren Städte unbekannt sind, einer der Lugdunensis I: Paulusvon Chälon; fünf der Viennensis: Leontius von Arles (s. oben S. 496),Eustasius von Marseille, Fonteius von Vaison (s. oben S. 496), Auxoniusoder Ausonius von Viviers (Alps), Eutropius von Orange (? Siehe obenS. 497); zwei der Narbonensis II: Faustus von Eiez (s. oben S. 496 f.) undAuxanius von Niee (siehe oben S. 496); drei der Alpes maritimae:Ingenuus von Embrun, Veranius von Vence und Memorialis von Digne.(Siehe das Schreiben des Papstes Hilarus an die Concilsbischöfe, v. 24.Febr. 464, bei Sirmond CAG. I. 132 ff. und vgl. HLFr. II. 410 ff.) Soaber wird man sich begnügen müssen, die Zusammensetzung des Concilsaus der vorbemerkten Machtbefugniss des Bischofs von Arles und aus demGewährenlassen seitens der Burgundionen in ihren Gebietstheilen zu er-klären. Vgl. HLFr. II. 410. Indess ist nicht zu zweifeln, dass, daEmbrun, die Metropole der Seealpen-Provinz, in der Sapaudia, dem ursprüng-lichen 'Wohnsitze der Burgundionen, lag, die Macht der Burgundionensich von dort aus gleichzeitig, wie in der Viennensis, auch über die See-alpen-Provinz ausgebreitet hat. Heber diese Provinz s. Abschn. II, Cap. 7.
1) So HLFr. II. 456 f. übrigens mit der falschen Zeitbestimmung:jusques vers l’an 480. Schreibe 476 und vgl. II. Absehn. 2. Cap. (ArlesUnd Marseille).
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