Burgundiens ist unbekannt * 1 . Das Verhältniss, in welchesjetzt Burgundien zum Frankenreiche trat, ist im Frühemerläutert 2 .
Eisohof Euphronius; der Comes Gregorius; der Anachorct
L eonianus.
Noch ist aus burgundionischer Zeit über Autun zu he -richten, dass der Ortsbischof Euplironius dem im J. 475 z uArles gehaltenen Concile beiwohnte (I. 496); dass Gregorius?der nachmalige Bischof von Langres, der aus einer der erstenSenatorenfamilien von Autun stammte, vierzig Jahre langdaselbst Oomes war und sich in dieser Stellung durch strengsteGerechtigkeit auszeichnete 3 , wie auch dass der h. Lconianus,ein Pannonier, der von den Barbaren als Sclave nach Gail' 611gebracht und dort frei wurde, anfänglich zu Autun, dann Zl1Vienne als Anachoret lebte und für das strenge klönchsvcse"wirkte 4 5 .
Orleans, nicht Antun Hauptstadt des fränkischenBurgundiens.
Je härter Autun bei der Eroberung von 534 mochtemitgenommen worden sein, desto tiefer sank für lange Zeitdie vormals berühmte Stadt 3 . Um so weniger kann Autunmit Aureliani (vulgär Aurelianis) gemeint sein, das nach frän-
T. IV. 14 f.: Theodebert gab den Befehl zum Zuzuge, heuchelte aberdessen Freiwilligkeit. Vgl. Einl. I. 189.
1) Bornhak S. 287 f. vermuthet aus dem spätem Ungetheiltsein Bar*gundiens neben Neustrien und Austrasien, das Reich sei nicht getheih•worden, und Chlotar, dem die weitere Unterwerfung und Besetzung deS"selben überlassen geblieben sei, habe später eine Theilung verweigert?nur die Kriegsbeute sei getheilt worden, — Alles ganz gegen Marius’ l>e*stimmte Angabe.
2) Belassen der Gesetze und Einrichtungen, I. 191 und Türk •II. 19Tribut- und Heerpflicht, I. 102. 191 N. 3 und Türk II. 19.
3) Greg. Tur. Vit. Patr. VII, 1, und Venantius Fort. Opp- P- ^L. IV c. 2; vgl. Sirmond zu Sidonius Ep. V, 18 Not. S. 103 f. und obenEinl. I. 134 f. N. 3.
4) Einl. I. 173 N. 3.
5) St. Julien S. 213 und Du Chesne AFr. II. 256, der übrigens einevorherige Einnahme durch Attila ohne Grund annimmt.