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Grenz Verhältnisse.
Nach Obigem hat Spruner * 1 wohl gothan, die Grenze Bur-gundiens südlich von Nevirnum gögcn den untersten Laufdes Elaver (Allier), wohin die Lugdunensis ebenfalls reichte(S. 103) westlich vorzurücken, nordwestlich aber nur bisNevirnum vorspringen zu lassen und sodann nordöstlich, ingeraumer Distanz von der civitas Senonum, zurückzubiegen.Es ist sogar rathsam, Burgundien diessorts durch denjenigenTheil der Berge des Nivernais, welcher sich an die Morvan-berge anschliesst, und durch diese selbst zu begrenzen, anwelche weiterhin der Bergrücken der Cote-d’Or als Grenzesich anreihte (S. 91). Danach hätte nur der obere Theildes Nivernais zu Burgundien gehört 2 .
Angebliche Lugdunensis V.
Aeltere Autoren schreiben die Maxima Sequanorum unterdem Namen der Lugdunensis V den Burgundionen zu 3 . DieMaxima Sequanorum hat nun zwar den Burgundionen beinaheganz gehört; jene Bezeichnung der Provinz ist jedoch einedurchaus missbräuchliche (I. 441), und so verweisen wir hierauf das betreffende Capitel 4 .
III. Provincia Viennensis, numero XIII.
Kangstellung Und Bestandtlieile der Provinz.
Als diejenige Provinz Galliens, in welcher der Regie-rungssitz Arles lag, nimmt die Viennensis in der Notitiadignitatum unter den siebenzehn Provinzen Galliens, welche
AA. SS. OB. I. 56S ff.) cap. 4 sagt nur: mons est euius vocabulam Castra-Nantonense. '
1) HGHA. II Bl. 3: Europa im Anfänge des VI. Jahrhunderts.
2) Es ist zu weit gegangen, wenn Gollut II, 3 col. 97 das ganzeNivernais zu Burgundien schlägt.
3) So Pagi a. 509, XXI, und Henschen S. 84 b.
4) Unten Cap. 9,
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