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Zweiter Band.
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Aix und die übrigen zwischen Durance und Mittelmeer ge-legenen Städte der Südhälfte der Harbonensis II 1 . Als jedochEurich im J. 476 die Provinz eroberte (S. 210), kam auchdie Südhälfte der Harbonensis II in -seine Gewalt; Beweisdavon ist, dass er Faustus, den Bischof von Biez, verbannte 2 .Hingegen wird Burgundien vor 500, infolge Rückerwerbungder Südprovence seit Eurichs Tode (S. 214 ff.), mit dieser auchdie Südhälfte der Marbonensis II wieder in sich befasst haben.Wahrscheinlich hat nun Castorius Angaben über den hier-seitigen Territorialbestand Burgundiens aus der Zeit'vor undnach 500 mit einander vermengt 3 . Hach 500 waren nemlichdie Städte der südlichen Harbonensis II mit Arles und Marseille(S. 219 ff.) anfänglich ostgothisch, dann westgothisch, seit 510aber bis 536 ostgothisch. Victorinus, episcopus de eivitate Foro-iuli, vertreten durch Joannes presbyter, und Agroecius, epi-scopus de Antipoli, erscheinen am westgothischen Concile vonAgde im J. 506 4 . Dagegen kommt später Oontumeliosus,episcopus Regensis, an ostgothischen Concilen vor: am viertenzu Arles im J. 524, an dem zu Carpentras im J. 527 undam zweiten zu Yaison im J. 529 5 ; im J. 534 wird er noch

1) Sidonius Ep. IX, 3 schreibt aus der Verbannung im westgothischenBordeaux an Faustus, Bischof von Biez, in dem Sinne, dass man sieht,dass Biez damals unter burgundionischer Botmässigkeit gestanden hat;vgl. Dubos III, 15 T. II. 445 f. 449. Im Betreff von Biez s. auch S. 213.

2) Pagi a. 477, XXI. XXII. Ueber Faustus I. 459 f. X. 4. 'Nach einerziemlich apocryphen Nachricht, welcher Binding I. 78 (N. 305). 86. 88Glauben schenkt, hätte Eurich auch Leontius, den Bischof von Apt ver-bannt, also auch diese nördlich der Durance gelegene Stadt erobert; Bindingsetzt dieses Ereigniss in’s J. 474.

3) Nur aus Unkenntniss des Cosmographen von Bavenna konnteValesius NG. S. 107 behaupten, Aix, Biez, Frejus und Antibes haben niezum ursprünglichen Burgundien gehört; denn dass der Bavennate nichtetwa das fränkische Burgundien berücksichtigt hat, darüber siehe obenS. 260. Aus dem Umstande aber, dass in fränkischer Zeit die ProvineiaMassiliensis u. A. auch Aix befasst hat, mit den französischen Auslegern zuGreg. Tur. Opp. I. 221 N. 1 den Bückschluss auf die Zugehörigkeit vonAix zu Burgundien zu ziehen, ist unstatthaft.

4) Sirmond CAG. I. 174.

5) Sirmond CAG. I. 208. 214. 227.