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Zweiter Band.
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unrichtig geltend gemacht und dadurch die Niederlassung derBurgundionen in unstatthafter "Weise beschränkt, so ist esanderseits zu ihren Grünsten zu weit gegangen, wenn manmit J. Grimm 1 urtheilt: „der grösste theil der deutsch-redenden Schweiz ist alamannisch, die französischredendeburgundisch und nur im Bernerland und stücken von Erei-hurg, Luzern und Argau nimmt man burgundische bewohneran, die der deutschen spräche treu blieben.“

Davon abgesehen, dass auch hier „französischredend“und „burgundisch“ zu sehr identificiert sind (während selbstm der romanischen Schweiz burgundionische Sprachreste sicherhalten haben), ist der von Grrimm angeführten Ansicht,wenigstens in Bezug auf das links der Aar gelegene Berner-land und auf den deutschredenden Theil von Freiburg, bei-zupflichten , keineswegs aber in Bezug auf irgend einen Theilder Cantone Luzern und Aargau, und zwar nach den vonGrrimm selbst angenommenen, früher angeführten Grenz-bestimmungen zwischen Burgundionen und Alamannen. Aar-gau sogar im weiteren Wortsinne als Gau an der Aar auf-gefasst, dürfte nach jenen Bestimmungen selbst im oberenTheile desselben oder im heutigen Oberaargau schwerlich anburgundionische Bewohner gedacht werden, die der deutschenSprache treu geblieben.

Nur so viel kann zugegeben werden, dass anfänglichüber den Thunersee und die Aar hinaus bis in’s EmmenthalVorposten burgundionischer Bevölkerung vorgeschoben waren.Zu dieser Annahme berechtigen die selbst am rechten Uferdes Thunersee’s und der Aar, bis in die Gegend von Solo-thurn hinab, entdeckten burgundionischen Kriegergräber 2 ,

1) II. 703 Anm. *

2) Man entdeckte solche am rechten Ufer des Thunersee’s: auf demSeehühl bei Hilterfingen, wo jetzt Schloss Hünegg (Bonstetten Recueilcet., Second. suppl. S. 15 Taf. XII, 1), und auf dem benachbarten Eich-hühl (Bonstetten Recueil cet. Suppl. S. 21 Taf. XIII, 9 und ABHV.IV, 4. 89. V, 3. 112); am rechten Aarufer: bei Muri (Bonstetten Recueilcet. Suppl. S. 20 Taf. XIII, 2—5); bei Lüsslingen (Schiatter in■ZAM. III, 2. 50) und auf dem Hohberg unweit Solothurn (Schiatter a. 0.S. 47 f. und Gelpke I. 193). Bas Monogramm des silbernen Fingerrings,