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Zweiter Band.
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Beilage IY.

Ueber Pustel de Coulanges: L’invasion germa-nique au 5° siecle, son caractere et ses effets.

(Revue des deux mondes 1872, Tome 99, S. 241—268.)

Die von französischen Historikern aufgestellte, zum Tkeil auchvon deutschen Forschern angenommene Theorie, welche die verschiede-nen Niederlassungen der Burgundionen in Gallien als Folgen eben sovieler Eroberungen betrachtet (vgl. bei uns I. 316 N. 8, I. 393 N. 2,I. 433 N. 2), hängt mit der weiteren falschen Ansicht zusammen, nachwelcher im 5. Jahrhundert die Niederlassung der Germanen in Galliensich überhaupt lediglich durch Eroberung gemacht hat. Fustel deCoulanges sucht nun das Unhaltbare dieser Ansicht darzuthun, zumTheil mit Grund und Erfolg; doch geht er seinerseits, namentlich imBetreff der Franken, offenbar zu weit und verfällt in das entgegen-gesetzte Extrem.

Nach ihm sind die Germanen überhaupt nicht durch Invasion oderEroberung in’s Reich und nach Gallien gekommen, sondern 1) als la-boureurs und colons, sei es als friedliche Einwanderer oder als ver-setzte Besiegte (S. 244 f.; vgl. I. 319); 2) als Söldner, die durch An-weisung von Ländern im Reiche angesiedelt, in Dienstpflicht undReichsabhängigkeit stunden, wiewohl sie mitunter sich eigenmächtiggebahrten (S. 245 ff.), wie die Westgothen (S. 248 f.; vgl. I. 315. 348),die Burgundionen (S. 250; vgl. I. 318 f.) und die Franken (S. 250ff.);3) als Solche, . die ebenfalls die Yortheile des Söldnerdienstes imReiche suchten, aber, wenn sie wegen zu grossem Andrang abgewie-sen wurden, als Feinde auftraten, ohne dass es ihnen gelang, sichanzusiedeln, wie es mit den Yandalen und Sueven der Fall gewesen(S. 248; vgl. I. 289).

Was nun speciell die Burgundionen betrifft, so ist zwar Fol-gendes richtig: S. 259: Der Ausdruck sors beweist Nichts für eineVerloosung der Ländereien, resp. für eine allgemeine Landtheilunginfolge von Eroberung (vgl. I. 452 und Val. Smith in Memoireslus ä la Sorbonne, Histoire etc., Paris 1864, S. 28. 29 N. 1); S. 261(mit Bezug auf die Lex Burg.): Jamais il n’est fait mention deproprietes acquises en vertu de la conquete et par un partage dusol des vaincus.

Dagegen ist der Burgundione als hospes eben so wenig eine ArtPächter, als unter milderem Namen ein Eroberer gewesen. (ErstereDeutung des hospes heim Verfasser S. 260, letztere bei Gibbon c. 31zum Jahr 420, zunächst mit Bezug auf die Westgothen; s. dagegen I.Jahn, Geschichte d. Burgundionen. II. 35