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geduldeten Maße und Gewichte 1 ). Darin wurden folgendeMaße für den grösseren Verkehr gestattet. Der dritte TheiLdes Meters wird Fuss (pied usuel) genannt und zerfällt in12 Zoll zu 12 Linien. — Ein Längenmaß von 2 Meterbildet die neue Toife (toise nouvelle) zu 6 neuen Fuss. —Die neue Elle (nouvelle aune) ~ 12 Decimeter, zerfälltin Halbe, Viertel, Achtel, Sechzehntel oder auch in Drittel,Sechstel und Zwölftel. — Der achte Theil des Hektolitersist das neue Schäffel und heisst Boisseau. Es sind doppelte,halbe und viertel Boisseau gestattet. Im Kleinverkaufe vonSämereien, Mehl, Hülsenfrüchten etc. kann das Liter inHalbe, Viertel und Achtel abgetheilt werden. — Zum Ver-kaufe von Wein, Branntwein, Milch etc. darf das Liter inViertel, Achtel und Sechzehntel getheilt werden. — Dasneue Pfund = ‘/ a Kilogramm darf getheilt werden in16 Onces zu 8 Gros zu 72 Grains. Man hat daher l j v
'U> '/s> Vis Livre und V«. 'U< Vs 0nce - Es ist Vi 6 pfund— 1 Once und ’/ 8 Once = 1 Gros. Unter der Kestau-ration ist diesen neuen geduldeten Maßen der Zusatz „kö-niglich“ gegeben worden, und eine Ordonnanz des KönigsKarl vom 18. December 1825 regulirt die dienstlichen Vor-schriften hinsichtlich der Eichung dieser Maße 2 ). Mit Ge-setz vom 4. Juli 1837 wurde aber neuerdings befohlen,dass vom 1. Jänner 1840 an das reine metrische Maß undGewicht in ganz Frankreich als ausschliessend giltig zubenützen und jedes andere bei Strafe verboten sein soll. —Dennoch war es nicht möglich die alten Maße gänzlichausser Verkehr zu setzen, und sie erhielten sich bis aufdie neueste Zeit fort, wo Napoleon III. mit den äusserstenGewaltmaassregeln es zu erzwingen versuchte, das Sietem
') Decret concernant les poids et mesures du 12 fevrier 1812.Bulletin des lois n°. 421. — Vollständig abgedruckt in Jäckel Münz-,Maß- und Gewiclitskunde II. S. 200.
’) Jäckel a. a. O S. 205