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Ueber die Einführung allgemeiner Masse, Gewichte und Münzen : mit Angabe der wichtigsten in dieser Beziehung gemachten Vorschläge und ihrer Beurtheilung; nebst einer gedrängten Uebersicht der unternommenen Breitegradmessungen / von Dr. Karl J. Kreutzer
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88
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Joh. Friedr. Hausehild überreichte im Jahre 1848der verfassunggebenden deutschen Reichsversammlung zuFrankfurt a. M. den folgenden Vorschlag 1 ): Die Einheitdes Längenmaßes ist der Fuss, welcher genau 3 Zehntheiledes französischen Meters enthält; er wird in 10 Zoll zu10 Linien, zu 10 Punkten oder Strichen eingetheilt. DieElle ist 2 Fuss oder 0-6 Meter lang, und zerfällt inHalbe, Viertel, Achtel, Sechzehntel. Die Klafter hat 6 Fussoder 1'8 Meter. Die Ruthe hat 10 Fuss oder 3 Meter,die Meile hat 2 Wegstunden. Auf einen Grad gehen 25Wegstunden; die Wegstunde ist mithin 14814-8148 Fuss 4444 */ g Meter lang. 2 1 / 4 Wegstunden oder 1 */ 8 Meile~ 1 Myriameter. Die Flächenmaße sind die Quadrate derLängenmaße. Der Morgen enthält 400 Quadratruthen. Erhat 4 Viertel. Die Quadratruthe von 100 Quadratfuß9 Quadratmeter, das Viertel also zz 900 Quadratmeter oder9 Aren, der Morgen mithin ~ 36 Aren. Die Körpermaßesind überhaupt die Würfel der Längenmaße. Die Brenn-holzklafter aber ist ausnahmsweise 6 Fuss hoch und 6 Fussbreit, und die Schnittlänge 4 Fuss. Die Klafter enthältdaher 144 Kubikfuss und ist ~ 3-888 Steren. Die Klafterwird in Halb- und Viertelklafter eingetheilt. Die halheKlafter erhält den Namen Stecken. Die Einheit der Hohl-maße bilden für trockene Sachen das Mäßehen, für Flüs-sigkeiten der Schoppen, welche beide ganz gleichen Inhalthaben, nämlich 7 54 (deutschen) Kubikfuss ~ Liter,

a) Für trockene Sachen: das Malter hat 4 Simmer zu 4Kumpf, zu 4 Gesoheid, zu 4 Mäßehen. Das Malter hat also256 Mäßehen oder 128 Liter, b) Für Flüssigkeiten: dieOhm hat 20 Viertel zu 4 Maß zu 4 Schoppen. Der Schop-pen kann in Halbe, Viertel etc. eingetheilt werden. Die

') Vorschlag zu einem allgemeinen deutschen Maß-, Gewicht-und Münzsistem. Von Johann Friedrich Hauschild. Frank-furt a. M., 1849. 8°.