einer tritt in die Fußstapfen des andern, und so sind sie sicher, wennsie auch stolpern, doch nicht den Hals zu brechen.
Noch vor fünfzig Jahren gab es Rcchtsmänner genug, die wieCujacius auf Alles, was nicht llus war, nur eine Antwort hatten:tzuiä bov sä ockiotum krsotorls ? ^ ohne durch eine flotte Tochter zuentschädigen, was die Musenföhne invumbsrs vxorlbus Ouzsvll nann-ten, und die den ?rovsssus lnsoiksri contra Jesum toi. ^ so witzigfanden, als Voltaire und Wieland. Böhnier war so ganz VorausJuris noch zu Nleiuer Zeit, daß er nichts sagen konnte ohne lateinischeBrocken, sowie ja noch heute, wo man längst aufgehört hat, lateinischzu singen und zu beten, Handwerksbursche in Zeitungen sub xoouaxrasolust ot xerxotui sileutü ^ vorgeladen werden. Er fragte Bürger:Sind Sie der berühmte Bürgerus, der das Osleuckarlum Nussrumcdiret hat? Sie haben einen starken Rsditum, wie es scheint in solchen^.Ilotrüs! - wobei er selbst seinen gewöhnlichen Cautelbeisatz weg-ließ: Es wollte uns bedünken: es war schon viel, daß er es nurkannte und °W1lLilckii Irsotstum äs Oberouo durchblätterte. Sollteman es glauben, daß der Professor Kandier zu Landshut, der erst1815 im hohen Alter verblichen ist, in seinen Vorlesungen über Böh-mers Lehnrecht, wo er seines Vaters Werke öfters mit L. ksrous °citirt, daraus einen Baron von Parens machte? Wenn Jemand dieechtkomische Grabschrift verdient, so verdienen sie solche Juristen:
Hio Haesb v!r keatae morrwrias, exsxeotan8 Mäioium. ^
Nirgendswo finden sich so viele Gemeinplätze als im Jus, diein der Anwendung bald wahr, bald falsch find. Wer ein Factumläugnet, ist frei vom Beweise. Wie? wenn ich nun läugne, daß ein1672 Geborner noch 1832 lebe? Für den Besitz streitet die Vermu-thung. Wie? wenn ich bei einem Bauern einen diamantenen Hals-schmuck finde? Vsritss oouvioii uou tollit lusurlsm, sollte billig demGesetze weichen: Ils guis guick kslsl ckiosrs sucksst, uo gaick vor! nou»nässt. Es ist zwar eine bekannte, sehr kluge Maxime: lautes losverlies us saut xss üoaaos s ckiro, ^ aber ist sie nicht eine Folge der
i Was tat dies mit dem Edikt des Prätors (im römischen Recht) zu schassen? —
2 Auf die Werke des Cusacius sich legen. — Den Prozeß des Teufels gegen Jesus. —s Unter Strafe des ausschließlichen und ewigen Stillschweigens. — 4 Musenalmanach. —Neigung zu Nebendingen. — s Böhmer, der Vater.
6 Hier liegt ein Mann, seligen Andenkens, der das Gericht erwartet; aber auch: derauf Verstand wartet.
' Die Wahrheit der Schmähung hebt die Injurie nicht auf. — Niemand wage, etwasFalsches zusagen; Niemand wage nicht, etwas Wahres zu sagen.— Nicht alle Wahrheitenfind gut zu sagen.