Vor dem Nusbruch.
Bei alledem traf in der zweiten Hälfte der vierziger Jahre nichtmehr zu, was der Spötter Heine 1836 seinen Turmhäuser sagen ließ:
„Und als ich auf dem St. Gotthard stand,
- Da hörte ich Deutschland schnarchen;
Es schlief da unten in sanfter Hut
Von sechsunddreißig Monarchen."
Ganz so schläfrig war Deutschland nicht mehr. Die geschildertenelenden Verhältnisse, das Hungerjahr 1846, das Weberelend, die Lastender Bauern, der Steuerdruck, die strenge Justiz*), der Hochmuth derBureaukratie hatten wohl eine Gährung erzeugt, wenn sie sich auch nurin einzelnen unbedeutenden Ausbrüchen äußerte. Der sogenannte guteBürger hielt es zwar für guten Ton, sich mit dem armen Handwerker,dem Gesellen, dem Arbeiter, überhaupt dem „niederen" Volk nicht ein-zulassen; wenn aber dasselbe „niedere" Volk gegen die Polizeichikanen,gegen die Thorsperre, gegen die Rauchverbote, gegen Akzise und Brot-taxe, gegen Polizeistunde, Nachtwächter und Büttel Tumult erhob, so sahder gute Bürger schmunzelnd zu und sagte wohl auch mit vorsichtigerHerablassung, die Leute hätten so Unrecht nicht. Nur wenn die Tumultenach „gut bürgerlichen" Begriffen zu weit gingen, dann waren die „guten
*) Die Justiz würde ein eigenes Kapitel verdienen, aber uns zu weit führen.Die politischen Verfolgungen der dreißiger und vierziger Jahre charakterisirendie damalige deutsche Justiz schon hinlänglich; indessen seien doch auch einigeandere Thatsachen angeführt. Zu Göttingen las 1845 ein Professor der Juris-prudenz über die Prügelstrafe und sagte dabei: „Ich will die Prügel nicht geradezuempfehlen, aber sie sind doch zuweilen ein gutes Mittel, um dieWahrheit herauszubringen." — In Köthen wurde ein Mann von 61 Jahren1845 für abgeschnittene Weidenruthen im Werthe von 13 Groschen 9 Pfennig zuachtunddreißig Jahren vier Monaten Karrenstrafe verurtheilt; in Württembergwurde eine Frau, die — wohl im Rückfall — Aepfel im Werthe von 5 Kreuzerngestohlen hatte, mit drei Jahren vier Monaten Arbeitshaus bestraft. Diese kleinenFälle zeigen besser als die großen politischen Prozesse und als die Urtheile desAugsburger „Blutsenats" den Charakter der vormärzlichen Justiz.