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„Der ursprüngliche Entwurf der Grundrechte enthält 48 Para-graphen, der volkswirthschaftliche 40; bereits eingereicht sind 350 Ab-änderungsanträge, macht zusammen 438 Paragraphen. Für jeden derselbenwiederum gerechnet 10 Redner, macht 4380 Redner. 15 Redner fürjede Sitzung macht 292 Sitzungen. Drei Sitzungen in der Woche giebt98 Wochen. Also Ende der ersten Berathung der Grundrechteim April 1850."
Das schlug durch und die Versammlung beeilte sich etwas. Aberlange nicht genug. Drei Sitzungen die Woche waren auch entschiedenM wenig. Jedoch dies Revolutions-Parlament ließ sich in seiner spieß-bürgerlichen Behaglichkeit nicht stören und so wurde richtig fast das ganzeJahr 1848 mit der Berathung dieser Grundrechte vertrödelt.
Inzwischen verpuffte die Volkskraft allmälig in den lokalen Aus-ständen und Tumulten und die Zentralgewalt richtete sich im Einverständnißmit anderen Mächten darauf ein, zur gegebenen Zeit der ganzen Bewegungdas Lebenslicht ausblasen zu können.
Jeder Tag, den die Versammlung mit leerem Geschwätz hinbrachte,entriß ihr ein Stück ihrer Macht. Die „Vertrauenden" sahen dies nichtein; die Einsichtigen konnten nicht dagegen aufkommen. Schon das Ver-halten des Königs Ernst August von Hannover, der seine selbstherrlichenNeigungen und seinen starren Partikularismus nicht zügeln konnte, hättedem Parlament den Staar stechen sollen. Ernst August ließ schon am7. Juli in der hannoverschen Ständekammer erklären, daß er sich demneu zu gründenden deutschen Bundesstaat nicht anschließen werde, denndie Zentralregierung lasse die Fürsten „als Untergebene eines anderenMonarchen" erscheinen. Die Versammlung beauftragte die Zentralgewalt,von Hannover die Anerkennung ihrer Beschlüsse zu verlangen. Diesthaten Johann und sein Schmerling mit der größten Bereitwilligkeit unddei dem Verlangen blieb es auch. Natürlich verstanden sich Johann undErnst August zu gut, um sich ernsthaft in einer: Konflikt einzulassen.Nun war es für Jedermann klar, was Johann in seiner Stellung alsNeichsverweser zu bedeuten hatte, nur für die „Vertrauenden" nicht.
Eine Menge von Interpellationen unterbrachen die Berathung derGrundrechte, allein sie hatten wenig Bedeutung, außer der, daß sie dasGeschwätz ohne Zweck und Ziel vermehrten. Die Militärfrage bliebeigentlich ungelöst, denn wenn auch Johann durch den Reichskriegsministervon Peucker den Regierungen mittheilen ließ, er habe die „Oberleitungder deutschen Streitkräfte" übernommen, so war dies eine reine Spiegel-fechterei, und die Regierungen, namentlich die mächtigen, wichen derSache aus. Thatsächlich konnte Johann weder den preußischen noch öfter-