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und bürgerliche Rechte für alle religiösen Glaubensbekenntnisse und eine wahrhaftvolksthümliche, freisinnige Verwaltung werden allein solche sichere und innereEinheit zu bewirken und zu befestigen im Stande sein.
Berlin, den 21. März 1848.
Friedrich Wilhelm.
Graf Arnim. v. Rohr. Graf Schwerin.Bornrmann. v. Arnim. Kühne.
III.
Proklamation des Königs vom 22. War; 1848,
dir Volksvertretung rkr. betreffend.
Nachdem Ich eine konstitutionelle Verfassung auf den breitesten Grundlagenverheißen habe, ist es Mein Wille, ein volksthümliches Wahlgesetz zu erlassen,welches eine, auf Urwahlen begründete, alle Interessen des Volkes, ohne Unter-schied der religiösen Glaubensbekenntnisse umfassende Vertretung herbeizuführengeeignet ist, und dieses Gesetz vorher dem Vereinigten Landtage zur Begutachtungvorzulegen, dessen schleunige Berufung Ich, nach allen bisher Mir zugegangenenAnträgen für den allgemeinen Wunsch des Landes halten muß. Diesem bisherkundgegebenen Wunsche des Landes würde Ich entschieden zuwiderhandeln, wennIch, nach Ihrem Antrage*), das neue Wahlgesetz ohne ständischen Beirath erlassenwollte. Sie werden daher, wie Ich zu Ihrer Loyalität vertraue, sich selbst über-zeugen und Ihre Kommittenten davon zu überzeugen wissen, daß Ich aus Ihrengedachten Antrag für jetzt und so lange nicht der allgemeine Wunsch des Landessich dem Ihrigen anschließt, nicht eingehen kann.
Der auf diese Weise zu bildenden neuen Vertretung Meines Volkes werdendann auch. Meinen bereits kundgegebenen Entschließungen entsprechend, Vorschlägeüber folgende Punkte vorgelegt werden:
1. über Sicherstellung der persönlichen Freiheit;
2. über freies Vereinigungs- und Versammlungsrecht;
3. über eine allgemeine Bürgerwehrverfassung mit freier Wahl der Führer;
4. über Verantwortlichkeit der Minister;
6. über die Einführung von Schwurgerichten für Strafsachen, namentlich füralle politischen und Preßvergehen;
6. über die Unabhängigkeit des Nichterstandes;
7. über Aushebung des exiinirten Gerichtsstandes, der Patrimonial-Gerichts-barkeit und der Dominial-Polizeigewalt.
Außerdem werde Ich das stehende Heer auf die neue Verfassung vereidigenlassen.
Berlin, den 22. März 1848.
Friedrich Wilhelm.
Graf Arnim. v. Rohr. Graf Schwerin.
Vornemann. v. Arnim. L. Kühne.
*) Ter Antrag der Deputationen von Breslau und Liegnitz, das Wahlgesetz ohne Befragungdes Bereinigten Landtages zu erlassen, ist gemeint.