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dritten hochverrätherischen Unternehmen im Mai d. I. wurde er auf Anordnungdes großherzoglichen Kriegsministeriums vor das hiesige Kriegsgericht gestellt.Seine Anschuldigung bestand hauptsächlich darin, daß er die deutschen Flücht-linge im Auslande zur Unterstützung der Revolution in das Großherzogthumgerufen, dieselben organisirt und vom o. bis 29. Juni als Bewaffneter mit ihnenden Kriegszug über Heidelberg. Schönau. Heddesbach nach Durlach und Rastattin der Eigenschaft eines Kriegskommissärs gemacht hat. Auf gepflogene stand-gerichtliche Verhandlung hat das Kriegsgericht in der am 8. August d. I. ab-gehaltenen öffentlichen Sitzung erkannt: Friedrich Reff von Rümmingen sei alsAnstifter und Theilnehmer bei dem im Großherzogthum Baden im Mai d. I.ausgebrochenen hochverrätherischen Aufruhr mit dem Tode durch Erschießen zubestrafen. Dieses Urtheil wurde heute früh um 4 Uhr vor den Thoren der Stadtvollzogen.
Freiburg. den 9. August 1849.
v. Hillern.
Major und Kommandeur des 8. Jägerbataillons,als Präses des Kriegsgerichts.
Bachelin, Untersuchungsrichter.
3 .
Karl Höfer. gebürtig aus Brehmen. Amts Gerlachsheim. Volksschullehrerin Altneudorf. betheiligte sich freiwillig als Hauptmann des ersten AufgebotsAltneudorfs. Heddesbachs, Brombachs und der umliegenden Orte bei dem letztenAusstande. Insbesondere führte er dieses Aufgebot in Verbindung mit Frei-schaaren am Abend des 21. Juni aus dem Heiligenberg (bei Heidelberg) gegenkgl. preußische Truppen, suchte dasselbe, als es bei der näher rückenden Gefahrsich zurückziehen wollte, durch eine Rede zum Vorrücken anzufeuern, zwang esdurch Freischaaren. welche er mit dem Befehle, die Weichenden niederzuschießen,in seinen Rücken stellte, zum Kampfe, und lieferte den erwähnten Truppen einGefecht, in welchem zwei Mann seines Aufgebots verwundet wurden und einMann desselben getödtet. Karl Höfer wurde daher nach öffentlich und mündlichgepflogener Verhandlung durch Urtheil des Standgerichts vom Gestrigen desWiderstandes gegen die bewaffnete Macht, sowie der Aufforderung hierzu fürschuldig erklärt und deshalb zum Tode mittelst Erschießens verurtheilt. DiesUrtheil wurde am nämlichen Tage. Abends 7^/« Uhr. vollzogen.
Mannheim, den 17. August 1849.
Im Namen der Untersuchungskommission des Standgerichts:v. Hillern.
4.
Warnung. Der ehemalige Professor und Wehrmann in den Freischaaren.Johann Gottfried Kinkel aus Bonn. wurde, weil er unter den badischen In-surgenten mit den Waffen in der Hand gegen preußische Truppen gefochten, durchdas zu Rastatt angeordnete Kriegsgericht zu dem Verluste der preußischen National-kokarde und statt zum Tode nur zur lebenswierigen Festungsstrafe ver-urtheilt. Zur Prüfung der Gesetzlichkeit wurde dies Urtheil von mir demkönigl. Generalauditoriat übersandt und von demselben als ungesetzlich Sr.