Einleitung.
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Verhältnisse, welches die allerchristlichsten Könige schon seit Franz I. be-obachtet und bewahrt hatten. Freilich äußerte dieses Bündniß sichweniger in direkten Unterstützungen, als in gut gemeinten Aufforde-rungen Heinrich's an den Großherrn, aus seiner Apathie aufzu-wachen, recht thätig in seinen Angriffen auf das christkatholischeOesterreich zu sein und ja keinen Frieden mit demselben zu schließen.')
Gegen Deutschland war die französische Grenze am offensten,und alle Politiker der Zeit stimmen darin überein, wenn Deutsch-land einig wäre, würde es über Frankreich so gut wie über jedeandere Macht leicht das Uebergewicht gewonnen haben. Indeß dieZerfahrenheit des Reiches und die bornirte Schwäche Rudolfs II.machten Deutschland nach außen so verächtlich, daß Heinrich es nichtfür nöthig hielt, sich sonderlich um dasselbe zu kümmern. Nur mitden protestantischen Fürsten, welche ihm früher im Kampfe gegendie Ligue beigestanden hatten, und die er jetzt von jeder Unter-stützung der französischen Hugenotten abhalten wollte, war er inVerbindung. — Die Republik Venedig war durch ihre Abneigunggegen Spanien auf den König von Frankreich angewiesen, mit demsie schon deshalb in freundlichstem Vernehmen stand, weil sie zuerstunter allen europäischen Mächten ihn anerkannt hatte. Späterwurde Heinrich IV. sogar mit seiner gesammten Nachkommenschaftin den venetianischen Adelstand erhoben?)
Dies ist ungefähr das Bild der inneren und äußeren Verhält-nisse Frankreichs zur Zeit des Todes Philipp's II. Dasselbe brauchtenur in den weitesten Umrissen angegeben zu werden, da vieles Ein-zelne daraus schon bekannt ist.
Zur dritten Großmacht in Europa, allerdings hinter Spanienund Frankreich weit zurückstehend, schwang sich soeben ein Ländchenauf, das noch vor wenigen Jahrzehnten einen Theil der spanischen
>> Iwttr. inii>8. V., 4. 38. 220. 653. 744.
r) Lnrorri e Lsredet II., I. Einlcit. — 1437 Stimmen waren im Größe-ren Rath für diesen Beschluß, nur 2 — wahrscheinlich aus Versehen — da-gegen; Noro8ini, llistoria, Vsnets, (Venedig 1623) xrs IV. lib. XVI. x. 622.