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Zweites Kapitel.
Wenn nun auch Heinrich IV. von diesem Mißbrauche seinerGastfreundschaft durch seinen „theuren Bruder" von Savoyen nichtsGenaueres wußte, so mußte ihm die lange resultatlose Anwesenheitdesselben um so mehr auffalten, da er dessen Charakter genau kannte,überhaupt die Verschleppung der Angelegenheit sehr unangenehmsein. Er entschloß sich also kurz und sandte seinen StaatssekretärMlleroy dem Herzoge auf das Zimmer mit dem kategorischen Aus-trage: die beiden zuletzt erwähnten Bedingungen seien das letzteWort des Königs, eine von ihnen müsse der Herzog annehmen;hierzu solle er sich durch seine Unterschrift verpflichten, wenn er aberdies nicht wolle, eiligst das Land räumen.')
Den Herzog, der fest entschlossen war, es auf das äußerste an-kommen zu lassen, und der hierzu alle Vorbereitungen getroffen zuhaben glaubte, hielt nun nichts mehr in Frankreich zurück. ImGegentheil fürchtete er, seine Umtriebe könnten an's Licht kommenund er dann selbst von dem Könige zur Verantwortung gezogenwerden. Um also keinerlei Verdacht zu erregen und so bald wiemöglich frei zu kommen, unterzeichnete er am 27. Februar 1600einen Vertrag, in dem er versprach, innerhalb dreier Monate —bis zum 1. Juni — eine der beiden zuletzt von Heinrich IV. ge-stellten Forderungen anzunehmen?) Dann reiste er unverzüglichab, nachdem er zuvor seine Verstellung so weit getrieben, den spa-nischen Gesandten in Paris, Tassis, zu bitten, er möge doch denKönig Philipp diesem Vertrage günstig zu stimmen suchen?)
Freilich, der spanische Hof kannte die wahren Absichten desHerzogs besser. Kaum war derselbe einige Meilen von Paris ent-fernt, als er den Marquis Lulin nach Brüssel und seinen KanzlerBelli nach Valladolid entsandte, um von dem Erzherzoge und be-
Alle Nächte verhandelte Biron mit dem Herzog durch seinen Better, In Hu;Llsmoires äs Lsanvais-UanAis < Paris 1665), p. 61.
') 8im. (lontarini, 245 t. — Vgl. äs '1'Iiou, I. 123 t. V. 890.
-) LI8. Arch. v. Sim. L 1603 Nr. 18. — Nnttlrisn I. 242 8 L') Ül8. Dep. Tassis' v. 27. Febr. bis 2. März; Arch. v. Sim. L 1603.