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Viertes Kapitel.
Unterpfand für die, an die Generalstaaten geleisteten Geldzahlungenin der Hand hatte, nicht mehr nach den früheren Verträgen mitden Holländern, sondern nach freiem Gutdünken, in einer Spanienfreundlichen Weise verfügen.
Was sollte diese letztere Bestimmung anders bedeuten, als einVersprechen der Auslieferung jener Pfandstädte an die Spanier,wenn die Niederländer nicht baldigst aus deren Friedensanerbietungeneingingen, d. h. sich ohne Verzug ihrem rechtmäßigen SouveränPhilipp III. unterwürfen? Eine Bestimmung, recht im Sinne derGottesgnadentheorie des Königs Jakob! Sonst kann man ihm beidem Friedensschlüsse keinerlei moralische Vorwürfe machen. Sicherhatte Jakob nicht die mindeste Verpflichtung, die Generalstaaten zuvertheidigen oder seine Kräfte für das Uebergewicht Frankreichs zuopfern: Niemand darf ihn tadeln, wenn er dazu keine Lust ver-spürte. Ob es nicht politisch unklug von ihm war, seine Hand soganz von den Niederlanden abzuziehen und sie entweder französischemoder spanischem Einflüsse völlig zu überlassen, das mag dahingestelltbleiben; aber jedenfalls darf man ihm diesen Frieden nicht als einmoralisches Verbrechen anrechnen, wie manche Geschichtsschreiber, allzuparteiisch für die Holländer, es gethan haben.') Nur jene letztereBestimmung ist moralisch und politisch gleich verwerflich. Politisch,denn sie stärkte die Kräfte einer Macht, deren Interessen denjenigenEnglands fast überall diametral entgegengesetzt waren; moralisch,denn Jakob hatte kein Recht, das ihm anvertraute Pfand an denFeind auszuliefern. Doch ist in Wahrheit dieser Artikel nie zurAusführung gekommen.
In London war die Freude über diesen Frieden nicht eben groß,denn das Volk war der Sache der Holländer günstig gesinnt.^
') So vor allen NoUsx (IV. 179, 218 L). In Motley's glänzender Dar-stellung handeln freilich die Könige und ihre .Minister stets schändlich undtreulos, die Republikaner immer edel und großherzig. In diesem speziellenFalle kommt noch hinzu, daß auch Motley sich von Sully täuschen läßt.
2) Uotle^, IV. 223 I. — Ealvert an Winwood, 28. März 1005; IViurv.Llein-, II- 54. *