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Drittes Kapitel.
Ankläger erfahren habe, und daß der König, wenn er den An-schuldigungen so schändlicher Menschen gegen den treusten undvornehmsten feiner Diener Glauben schenke, nothwendig gegen den-selben voreingenommen sein müsse. Uebrigens sei die Kammervon Castres das ihm zuständige Gericht, und hier hoffe er sichvon jedem unwürdigen Verdachte frei zu machen.
Der König war von diesem plötzlichen Sinneswechsel — wiewenigstens anscheinend derselbe sich in dem zweiten Briefe aus-sprach — auf das tiefste betroffen. Er berief sofort seine vor-nehmsten Rathgeber um sich nach Fontaineblau und zog selbst denVertreter der Hugenotten am Hofe, Herrn von St. Germain, zuder Berathung. Die Angelegenheit konnte im Grunde einen,Zweifel nicht unterworfen sein. Man durfte die Verhöhnung desköniglichen Befehls durch den Herzog nicht gestatten. Man dursteferner nicht dem Herzoge Gelegenheit zu einer — hier unzweifel-haften — Freisprechung und so zu einem Triumphe über denKönig geben. Dazu kamen aus Castres bald weitere Nachrichtenbedenklicher Natur.') Der Herzog, am 5. Dezember in Castresangelangt, hatte sofort die Reformirten aufgefordert, gemeinschaft-liche Sache mit ihm zu machen und nicht zu leiden, daß manihn seinen rechtmäßigen, ihm durch das Edikt gesetzten Richternentziehe. Der König konnte nicht dulden, daß die damals ohnehinin gereizter Stimmung befindlichen Protestanten durch solche Auf-stachelungen noch mehr in Gährung versetzt wurden, es mußte —bei aller Schonung in der Form — doch energisch gegen einenUngehorsam vorgegangen werden, der bereits die Gestalt des Auf-ruhrs anzunehmen begann. Aber der König wollte hierbei dasStecht vollständig auf seiner Seite haben: fingen doch schon aus-wärtige Fürsten, vor allen die Königin von England, an, ihmVorstellungen gegen die Behandlung Bouillon's zu machen, die
') Jnstr. an Beaumont in London, 24. Dezember 1602; Lsttr. Aass.V. 723 L — Vgl. den Auszug aus der Depesche Beaumont'ö vom 5. Dez.bei 8iri, Aoin. rseonä, I. 69.