Band 
Zweiter Theil.
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Dritte- Kapitel.

seinen eigenen Urhebern und Theilnehmern Verderben bringen.6s war von Anfang an aussichtslos, da es ziemlich gewiß war,daß die Hugenotten nicht für den Herzog Partei ergreifen würden.Höchstens konnte man hoffen, Zeit zu gewinnen, um günstigereUmstände — innern oder äußern Krieg — abzuwarten. Dazuwäre nun strenge Aufrechterhaltung des Geheimnisses vor allemnöthig gewesen. Indessen dasselbe wurde so wenig gewahrt, daßdem Könige bald von allen Seiten Nachricht zukam.

Zuerst schon durch die Aussagen Entragnes und des Grafenvon Auvergne. Freilich erhielt er von diesen nur Aufklärung überdie Anträge, die Bouillon ihm durch die Frau von Chateau-Gaygemacht hatte, da Auvergne in die Einzelheiten der Bouillon'schenPläne wohl selbst nicht eingeweiht war. Aber es war dies schongenügend, um den Verdacht, den Heinrich stets gegen Bouillongehegt, noch zu verstärken. Was konnte es da helfen, wenn dieSchweizer, die Kurfürsten von der Pfalz und Brandenburg undandere deutsche Fürsten von neuem gemeinschaftlich für Bouillonum Gnade baten und sich sogar für des Herzogs fernere Treueverbürgen wollten? Der König unterbrach die Gesandten, die ihmdiese Vorstellung übermittelten, zornig mitten in ihrer Rede undverbot ihnen, ihm von dieser Angelegenheit zu sprechen, er habegedacht, sie seien gekommen, um ihn um Hülfe für die Grau-bündner anzugehen. Besonders ergrimmt war er gegen den Ge-sandten des Pfalzgrafcn, der ihn ganz offen mit einem Aufstandeder Hugenotten bedroht hatte. Einige Tage später antwortete er,schon beruhigter, schriftlich (26. April 1605): Bouillon sei schuldig,und nur die königliche Gnade, nicht Mangel an Beweisen haltedie gerichtliche Untersuchung gegen ihn auf. Nicht eher könne erdem Herzoge verzeihen, als bis dieser an den Hof gekommen seiund sich reumüthig ihm unterworfen habe.') Ein erneutes

') N8. Dep. Zumga'S vom 23. April 1605; Arch. v. Sim. (Paris)X. 1460. — LlsmiZor. trx8. vol. 4020 p. 07 b. L; der Nation. - Bibl. zu