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Viertes Kapitel.
für immer ein Ende gemacht?) Dies kam dem Schatze undden Steuerzahlern gleich sehr zu gute. Eine große Erleichterungwar es ferner für das Volk, daß, auf die Vorstellungen derStände der Provence, der König den Quälereien der Beamtenin Betreff der Geldarten der Steuerzahlungen ein Ende machte,indem er jede beliebige im Reiche gestattete Geldsorte anzunehmenbefahl?) —
Zu den direkten Abgaben können wir noch die von den Geist-lichen entrichteten Steuern zählen. Alle Inhaber kirchlicher Be-nefizien mußten ein Zehntel ihrer Einkünfte an den Staat ab-geben; außerdem mußten sämmtliche Geistliche zu der etwa vonder allgemeinen Versammlung des Klerus festgesetzten Staats-steuer nach ihren Einkünften beitragen. Indeß dieselbe — imJahre 1608 und den folgenden betrug sie 1,385,220 Livres^)oder nach jetzigem Geldwerthe 3,00l,3l0 Thaler — war immerim Verhältniß zu den bedeutenden Einkünften der Geistlichen sehrgering, die im Jahre l6l5 bereits den dritten Theil desjährlichen Einkommens des Königreiches besessen habensollen?) Diese Steuer wurde aber, ihrer veränderlichen Naturwegen, zu den außerordentlichen Einnahmen gerechnet, von denenunten die Rede sein wird.
Gehen wir zunächst zu den ordentlichen indirekten Steuernüber, deren es in dem damaligen Frankreich eine große Menge,jede einzelne indeß meist von geringem Betrage, gab.
Die wichtigste derselben war die Gabelle, das Erträgniß desSalzverkaufes. Das Salz war eigentlich königliches Monopol, dieAusbeutung der Salinen ward aber an Privatunternehmer ver-pachtet. Jedes' Jahr gingen Räthe des Steuerhofes (Oour äss
') 8MI7, III. 262 L; VII. 180 L 445 L
Nanuser. trys. der Nat.-Bibl. in Paris, vol. 5809 toi. 50a it.
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