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Zweiter Theil.
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Frankreichs innere Zustände unter der Regierung Heinrich s IV.

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im Jahre 1599 wurde dieser mit dem beträchtlichen Gehalte den10,000 Livres (entsprechend 21,667 Thalern) zum Groß-Wege-meister von Frankreich und besonderen Wegemeister von Parisernannt.') Sulky sah ein, daß man sich hier nicht mit bloßenAushülsen, gelegentlichen Anlagen oder Wiederherstellungen be-gnügen könne, sondern daß die Wichtigkeit des Gegenstandes dieEntwerfung eines umfassenden und allgemeinen Planes erheische.Einen solchen legte er im Jahre 1601 dem Könige vor, undzwar mit genauer Unterscheidung dessen, was bei diesem Werke vomStaate, was von den Provinzen, Gemeinden und Privaten geleistetwerden müsse. In der That hatte er ein Recht, diese Beihülfe zufordern, indem den Städten gewisse Steuern zu dem ausdrücklichenBehufe, die Wege im Stande zu halten, überwiesen worden waren. Sozwang er sowohl die Gemeindewesen als auch die mit Zöllen belehntenGroßen, ihren Verpflichtungen in dieserHinsicht genau nachzukommen.

Im Jahre 1606 bezahlte die Normaudie allein für ihre Brücken,Wege und Kanäle 100,500 Livres jährlich, jetzt 217,800 Thalernentsprechend. Dennoch versäumte auch die Regierung ihre Pflichtenzur Herstellung guter Kommunikationen nicht. Es wäre vielmehr ».zu wünschen, das das betreffende Kapitel in unsern jetzigen Budget-vorlagen verhältnißmäßig ebenso freigebig bedacht wäre, wie unterder Verwaltung Sullffs. Im Jahre >607 waren bereits fürWege, Chausseen und Brücken, allerdings auch die Wasserbauten,die Summen von 4,855,000 Livres ausgegeben, nach heutigemMaßstabe 10,519,000 Thaler. Dies würde auf das Jahr etwa600,000 Livres (— 1,300,000 Thaler) ausmachen?) Diese Aus-gaben nahmen seit 1604 jährlich zu und erreichten 1609 die Höhevon 1,149,000 Livres E- 2,490,000 Thaler). Da nun die ge-

') 8M1)', VI. 331. — Is-umbert. XV. 222 L

-) 8WI7, IV, 20. 30. VII., 143 4. 101. — Die Zahlen VIII. 14 Lweisen nach, daß die Ausgaben für diese Zwecke besonders seit d. I. 1604zunahmen. Es bestätigt dies die (111. 357> von kuirsou angeführte Stelleaus Forbounais. '

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