Fraukreich's innere Zustände unter der Regierung Heiurich's IV.
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das Futtergeld mit einbegriffen — dem Reisenden zum Reitenoder Vorspannen geliehen wurden oder auch längs der Flüsse seinBoot zogen. Auch konnte man die Pferde tagweise zum Ziehenoder Tragen von Lasten oder zur Bebauung des Feldes miethen.Diese Pferde waren mit der königlichen Namenschiffre gekenn-zeichnet; wer sie entwendete, sollte mit dem Tode bestraft werden,und wer sie gegen den Willen des Relaismeisters gebrauchte, ver-fiel gleichfalls schwerer Strafe. Die Relaispferde durften unterkeiner Bedingung gepfändet werden. Ihre Herren waren von denmeisten Steuern frei.
Diese Einrichtung der Relais hatte solchen Erfolg, daß siedie Post gänzlich zu Grunde zu richten drohte. Durch neuesEdikt vom August 1602 vereinigte deshalb der König die Relaismit der Post, indem er den Postmeistern das ausschließliche Mo-' nopol, solche Relais zu unterhalten, ertheilte. In allen als Handels-städte oder Sitze von Parlamenten und andern höhern Behördenbedeutsamen Orten wurden zur Bequemlichkeit der Reisenden dieRelais eingerichtet.') Man darf freilich die Wichtigkeit dieserAnordnungen nicht überschätzen. Der große Kaufmann thatimmer besser daran, sich selbst Pferde zu halten, zumal da er denWagen sich unter allen Umständen beschaffen mußte. Der Groß-handel hat also aus den Postregulirungen keinen besondern Nutzengezogen. Um so praktischer waren sie für den kleinen Kaufmannund den Bauer, die nur gelegentlich Sendungen großem Umfangszu machen hatten und sich so für verhältnismäßig billigen Preisdie Transportmittel verschafften; sowie für denjenigen, der nurselten reiste, und dem dabei Stand und Verhältnisse die Haltungeines Reitpferdes untersagten. Ebenso wie praktischer Nutzenergab sich auch erhöhte Annehmlichkeit des Lebens für weite Kreiseaus dieser vom Könige bewirkten Erleichterung der Transportmittel.
Ueber diese Posteinrichtungcn sehe man Isswdert, XV. 88 N, M tk.
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