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Viertes Kapitel.
an die Ungläubigen als Sklaven verkauft worden sein: sv begnügteman sich, dieselben irgendwo nackt und bloß auszusetzen.') Undwährend die englischen Privaten das Faustrecht gegen die wehrlosenFranzosen in Anwendung brachten, maßte ihre Regierung sich dieBesugniß an, die französischen Fahrzeuge durch die englischenvisitiren zu lassen, ob sw nicht etwa den Spaniern oder BelgiernKriegskontrebande zuführten?) Die maritime Schwäche Frank-reichs ermuthigte selbst die Beamten eines Großherzogs von Toskanaund eines Herzogs von Savoyen, sich die empörendsten Uebergriffeund Bedrückungen gegen die französischen Kaufleute, die in ihrBereich kamen, zu gestatten?)
Solchen Zuständen mußte vor allem ein Ende gemacht werden,wenn dem französischen Export die Aussicht auf gedeihliche Ent-faltung nicht gänzlich genommen werden sollte; und zwar mußteder König zunächst bestrebt sein, hier eine Besserung ohne Hülseeiner Marine herbeizuführen, für die er einstweilen noch keineMittel besaß.
Mit den Engländern hielt es schwer, zu bessern! Einverständnis)zu gelangen. Die Königin war über Frankreich ungehalten, weilHeinrich in der Rückzahlung des ihm früher von ihr vorgeschossenenGeldes saumselig war; und Geldfragen machten bekanntlich Elisa-beth's empfindlichsten Punkt aus. Ihre Minister waren weniggeneigt, den englischen Unterthanen diese einträgliche Quelle derBereicherung zu entziehen. Die Admiralitätsgerichte entschiedenfast stets zu Ungunsten der Franzosen. Vereinbarungen über einVerbot alles Seeraubes von beiden Seiten — wie die von denJahren 1599 und 1600 ') — hatten nur wenig Erfolg. EinigeMonate später war man schon wieder im heftigsten Streite,
-) Das. V. 231. 686. 757.
Das. V. 752.
>5 Das. V. 744, VI. 126.
U Oamclsn, Herum Xu^Iiearum 'Vnimlss re^naute Hlirabetlm (Leyden1625), II. 766 I. — Isumdsrl, XV. 224 II.