Band 
Zweiter Theil.
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Frankreichs innere Zustände unter der Regierung Heinrich s IV.

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Drittens endlich wurden die Erzeugnisse des Orients sowie West--indiens in Frankreich eingeführt.

Jene Beschränkungen waren nur zeitweise aus besondern Ver-anlassungen heraus getroffen worden; sonst aber war der Handelder Fremden in Frankreich — natürlich unter gewissen Abgaben— frei. Nur daß nach dem mittelalterlichen Gebrauche des so-genannten vroit ä'aubmins die Güter der in Frankreich ver-storbenen Ausländer, soweit sie solche bei sich hatten, dem Königeanheimfielen: übrigens verschaffte eine Nation nach der andern sichBefreiung von diesem Mißbrauche, der mehr für die Fremden eineBelästigung als für den König einträglich war.') —

Aber es war noch nicht genug, dem Handel Straßen zubauen und ihm das Ausland zu erschließen: es mußte auch dar-über gewacht werden, daß nicht das unabweisliche Kreditbedürfnißdesselben durch freche Betrüger gemißbraucht und zum Verderbendes ehrenhaften Kaufmannes ausgenutzt werde. Das Uebel des be-trügerischen Bankerottes hatte damals sehr weit um sich gegriffen.Man kannte schon das Kunststück, die Güter seiner Frau, seinenKindern oder Freunden zu überschreiben, um dann eines Tagesseine Geschäftsfreunde mit trügerischer Jnsolvenzerklärnng zu über-raschen. Die Aengstlichern pflegten nach einer solchen in dasAusland zu fliehen, um jeder gerichtlichen Verfolgung zu ent-gehen; die Muthigern blieben selbst in Frankreich, indem sie sichmit der grünen Mütze, dem infamirenden Abzeichen der Bankerot-tenrs, deckten. Sully griff gegen diesen schreienden Mißstand mitgewohnter Schärfe ein. Nachdem er bereits im Jahre 1602einen betrügerischen Bankerottem: hatte hinrichten lassen, und nacheinem vorbereitenden Gesetze vom Jahre l606 erschien 1609 einEdikt gegen die (betrügerischen) Bankerotteurs, das freilich anEnergie nichts zu wünschen übrig ließ. Alle solche Verbrechernebst ihren verantwortlichen Kommis und Maklern wurden mit

0 Dop. Winwood's r. 28. März 1602; Viinv. Nem. 1. 309 f. —Irürmbort, XV. 343.