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Frankreichs innere Zustände unter der Regierung Heinrich's IV.
21'/g Sous. gellen sollte, d. h. er erhöhte willkürlich den Werthdes Goldes und Silbers um 6Vs Prozent! Alle Welt murrtegegen dieses Edikt, dessen schädliche Folgen für den Verkehr undzugleich dessen Ohnmacht gegen den Mißstand, welchen es be-kämpfen sollte, jedermann leicht erkannte. Das Parlament trotzteeiner zweimaligen Aufforderung, das Edikt zu registriren: endlichmußte es Sully's Eigensinne, dem bestimmten Befehle des Königsweichen; hoffte dieser doch bedeutend durch jenes Gesetz zu ge-winnen! Vernünftiger war die Bestimmung, nicht mehr nachGoldthalern zu drei Livres zu rechnen: denn in der That lehrtdie Erfahrung, daß, wenn die Landesmünze eine zu hohe Werth-einheit repräsentirt, auch die Preise zu steigen Pflegen. Für diedamaligen Verhältnisse, wo im allgemeinen das Geld noch dreimalbilliger war, als jetzt, war aber ohne Zweifel der Goldthaler (gleich8 Francs 13 Centimes oder 2 Thalern 5 Sgr. dem Metall-werthe nach) eine zu hohe Einheit.
Ohne sich durch die üble Aufnahme dieser Anordnungenschrecken zu lassen, bereitete Sully im Juli 1609 ein neues Münz-edikt vor, das in der That der Gipfel der Ungerechtigkeit war.Alle fremden Münzen sollten verboten, alles Gold und Silber imKönigreiche eingeschätzt, die bisher zirkulirenden fremden und ein-heimischen Münzen eingezogen, aber nur nach ihrem wirklichen,nicht nach ihrem Nominalwerthe und dann noch unter Abziehungder Münzgerechtsame bezahlt werden: hierauf sollte eine neue alleingültige französische Münze ausgegeben werden. Auf diese Weisehätte jeder ein Zwanzigstel bis ein Zehntel von seinem Baar-vermögen verloren; und besonders die Hälfte der französischenKaufleute und Bankiers hätten Bankerott machen müssen, zumalauch der Handel für lange aus Mangel an Münze stillgestandenhätte; denn es gab in Frankreich an spanischem Gelde alleinmehr als an französischem.') Glücklicherweise gab der König vor
') So versichert wenigstens Cardenas in seiner Dep. v. 5. April 1610(Arch. v. Sim. L. 1462.)