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Summanden der specifischen Wärme der Gase.
gungswärme ab, so bleibt als Rest die Atomenbewegungswärme. Divi-dirt man für verschiedene dem vollkommenen Gaszustande, nach demVerhalten verschiedenen Drucken gegenüber, nicht allzu fern stehendeGase diese Atomenbewegungswärmen durch die jeweilige Zahl der dasMolekül zusammensetzenden Atome, so erhält man die zur Vermehrungher Bewegung eines Atoms bei vorausgesetzter gleicher Vertheilungnöthige Wärmemenge, die Atombewegungswärme. Aus den Beob-ac htungswerthen der specifischen Wärmen gleicher Volume bei constan-tem Druck leiten sich so für folgende Gase die nebenstehenden Werthe ab:
für Sauerstoff, 0 2 . 0,0339
„ Stickstoff, N 2 . 0,0320
„ Wasserstoff, H 3 .0,0316
„ Stickoxyd, NO. 0,0339
„ Kohlenoxyd, CO. 0,0321
„ Chlorwasserstoff, HCl. 0,0303
„ Schwefelwasserstoff, H 2 S . . . . 0,0377
„ Ammoniak, NH 3 .0,0318
„ Sumpfgas, CH 4 .0,0310
„ Aethylen, C 2 H 4 . 0,0363
Aus der Einzelbeschreibung der angestellten Versuche lässt sich dieden Beobachtungsergebnissen zukommende Genauigkeit beurtheilen. InRücksicht auf dieselbe zeigen vorstehende Zahlen eine gute Ueberein-Mirnmung. Man ist daher zu dem Schlüsse berechtigt, dass für ver-schiedene annähernd vollkommene Gase die Atombewegungswärmengleich oder die Atomenbewegungswärmen, d. h. die gesammte für Ver-mehrung der lebendigen Kraft der Atomenbewegungen aufgewandteWärmemenge, der Zahl der das Molekül zusammensetzenden Atome pro-portional ist.
Zugleich muss aber auch auffallen, dass die vorstehenden WertheIhr die Atomhewegungswärme dem Werthe
= = 0,0345
11 alle kommen. Identificirt 2 ) man sie damit, so bestünde dann für alleVollkommenen Gase ein einfaches constantes Verhältniss der drei ver-mieden wirkenden Antheile der auf gleiche Volume bezogenen specifi-schen Wärmen bei constantem Druck: der Ausdehnungswärme, der Mo-lekularbewegungswärme und der Atomenbewegungswärme, nämlich
2(y' — y) 3 (y r — y) n(y' — y) _ 9 „
2 ' 2 ‘ 2
b Kegnault, Mern. de l’acad. des Sciences de l’instit. de France, 26;J ahresber. für Chemie f. 1863, 83 ff.; Ann. d. Chem. u. Pharm. 142, 276.
ä ) Vgl. bezüglich der Berechtigung dazu auch Alex. Naumann, Ann.d - Chem. u. Pharm. 142, 272 bis 274.