VI
2) Um für die von Gauss gewählte Längen-Einheit daslegale französische Meter zu sübstituiren, müssen zu-folge der oben gegebenen Zahlen die Logarithmen aller Koor-dinaten mit der Korrektion
-(- 0,000 oi 16
versehen werden.
Für den praktischen Gebrauch kann man beide Korrek-tionen sogleich zusammenfassen, indem man die Logarithmender Koordinaten um
— o,ooo 0069
verbessert, odei', was auf dasselbe hinauskommt, die Koordi-naten selbst um 6z * oo ihrer Länge, absolut genommen, ver-kleinert.
In dem nachstehenden Koordinaten-Verzeichnisse sind zugrösserer Erleichterung, neben der treuen Wiedergabe derGaussischen Originalzahlen, in zwei neuen Kolumnen die nachden vorstehenden Angaben berichtigten Koordinaten sämnit-licher Punkte unmittelbar aufgeführt worden. Die Zahlendieser Kolumnen bedeuten demnach sofort die definitivenLängen, in legalen französischen Metern ausgedrückt. Auchtragen diese Zahlen überall sogleich die den ursprünglichenentgegengesetzten Vorzeichen, in Uebereinstimmung mit demGebrauche, welcher bei den Vermessungs-Arbeiten der Grund-steuer-Veranlagung herrschend geworden ist. Jedoch musssorgfältig beachtet werden, dass bei der Anwendung der Merfolgenden Formeln und Rechnungs-Operationen es nöthig wird,immer zuvor die ursprünglichen Vorzeichen wieder herzustellen,indem es angemessen erschienen ist, die Gaussischen Formelnintakt zu erhalten. Der Einfluss hiervon auf das praktischeRechnen ist übrigens unerheblich, da die Bestimmung derVorzeichen in der Regel nur einer geringen Aufmerksamkeitbedarf.