Hohen-Sax, For steck und Frischenberg . 135
Schiedsrichter schließen: man habe ihm außer den jährlich aus-geworfenen 100 fl- jährlich noch so viel zu erlegen, und desTestaments wegen 1000 fl. — Gleichen Tages (25. May)trat der älteste Bruder Albert auf, und klagte über unbe-fugte Theilung. Für die Philippischen Erben redeten ihreVormünder. Auch Christof, nun mit Jcuen in Frieden, wardabey. Albrecht brachte vor: 1) Da Ulrich todt sey, zerfalledie Erbschaft in drey Theile, und ihm, als Aeltesien, gebühre,die Herrschaft in seinem und ihrem Namen zu regieren, alsNeichslchen. Die Gegner erwiderten, blos Blutbann und Ma-lest; sey Lehn, das andere aber frey Eigenthum von Sax, undmüsse nach des Vaters Testament (in Zürich 1553) brüder-lich getheilt werden, wie im Falle mehrerer Bruder immer indieser Familie geschehen sey. Die Richter sprachen nun: dieLehen mögen in drey Theile zerfallen, aber ohne Präeminenzdes Aeltestcn. 2) klagte Albert: Man habe in seiner Abwe-senheit getheilt, vbschon seine Frau nur unter Vorbehalt sei-ner Zustimmung sich zu Frieden gestellt. — Die Gegner sieg-ten mit der Behauptung, cS sey alles von unpartheyischenMännern (es waren Züricher) geschätzt und getheilt worden.3) Diebold habe den Vater überlebt; ihm gehöre also auchein Theil, das er, Albert, denn als leiblicher Bruder anspre-che. — Die Gegner behaupten, das Testament schließe geist-liche Söhne auS; ohnehin habe der Domherr in Abwesenheitder Brüdcr nach deS Vaters Tod ziemlich im Vermögen ge-haust und verzehrt. Der Bussteuer wegen zum geistlichenStande gebe man aber Alberten 300 fl. 4) Albert fordertEntschädigung für Schandeck und Privateigenthum seiner eig-nen Mutter, das auf die reformirte Frau Übergängen sey,aber blos den Kindern erster Ehe gehöre. Er erhielt 600 fl.Ebenso 100 fl. wegen den Alpen Tüls, Schöps und in Eidi-nen, von denen er gar nichts erhalten hatte. Entweder hattealso Zürich , trotz seiner feyerlichen Betheucrung, falsch getheilt,oder es beeinträchtigte jetzt die ihm anbefohlenen Waisen.
Albert, in seinen Hoffnungen auf die Stammherrschaftgetäuscht, und von der Schuldenlast, die in seiner öfteren Ab-