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Zweyter Band.
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Corbiercs.

Theilnehmer zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, was aberden französischen Gesandten nicht gefiel, weil sie Blut wollten;allein man willfahrte ihnen nicht, wahrscheinlich weil, wie esdamals zu geschehen pflegte, höhere Personen in das Reislauf-geschäft verwickelt waren, und so kam nach langem GefängnißFier-ä-bras mit heiler Haut davon.

Schon um das Jahr 1528 ließ die Regierung von Frey-burg die Absicht merken, sich allmählig der Freyhcrrschaft Cor-bieres zu bemeistern; auf welche sie eine Ansprache von achttau-send Gulden hatte, zu welchem Ende sie durch den CommissärGapany Zeugen verhören ließ, welche aussagten, daß sie davonetwas gehört, den Titel aber nie gesehen hätten. Auch hatteder verstorbene Graf Johann M. gesagt, daß er Corbieres alsUnterpfand besitze, und daß er dasselbe auch behalten würde;und was die Streitfälle betreffe, seyen blos jene, welche Rechts-fragen zum Grunde hatten, von Alters her vor den Oberrichterzu Frcyburg gezogen worden. Andere Zeugen, worunter Petervon Molendino, wußten nichts, als von Hörensagen, so daß siehier Übergängen werden.

Als sich die Werner im Jahr 1536 des Waadtlandes bc-mcistert hatten, wo sie die Reformation zum Theil gewaltsamerWeise eingeführt, machten sie Ansprüche auf Corbieres, wo sieals Nachfolger der Herzoge von Savoyen die Obergewalt unddas Loskaufrecht besäßen, was den dasigen Bewohnern, die amalten Glauben hielten, sehr mißfiel, so daß Freyburg dem Gra-fen von Greyers sechs tausend Kronen lieh, unter dem Beding-niß, daß er dagegen seinem Gläubiger alle seine Rechte aufCorbieres abtreten würde.

Die Werner hingegen beharrten auf ihren Rechten, welchesie auf das ganze Greycrserland ausdehnen wollten, jedoch kamspäter ein Vergleich zu Stande, und sie entsagten ihren Anspra-chen auf Corbiercs, damit das gute Vernehmen zwischen denbeyden Ständen nicht getrübt werde, wie es ihnen ihre Stifter,die Herzoge von Zähringen , Bcrchthold IV, und Bcrchthold V-,empfohlen hatten. --')