4
tungen gewonnen. Durcd Einsetzung des eidg. Staatskreditesan die Stelle desjenigen der Gesellschaften ist wohlfeileresGeld erhältlich; die jetzigen eidg. Obligationen von 4</^stehen auf 102, trotzdem ihre Rückzahlung auf verhältnißmäßigkurze Termine gestellt und für die Eidgenossenschaft sogar einejederzeit freie ist. Für die meisten der bestehenden Gesell-schaftsanleiheu und namentlich diejenigen, die über >>ari stehen,sind keine Rückzahlungstermine bestimmt, können also zu jederZeit heimbezahlt oder in 4' 2 Staatsobligationen umgewandeltwerden, und bei den an Rückzahlungsierimne gebundenen stehe»die Kurse größtentheils so, daß ihre Konversion wohl leicht zuerzielen ist. Es darf also angenommen werden, daß die Eid-genossenschaft ein Eisenbahn Anleihen nur zu 4Hz V« zu ver-zinsen hat, und angewendet auf das Jahr 1861 hätte dießfolgende Minderansgabe ergebene
Für die im Betrieb gewesenen Linien wurde ein Obliga-ioueN'Kapital verzinset von Fr. !«><>,7-12,3'-0 mit Fr. 8,373,700.(-5,022 v/st.1
Zu 4H 2 0/o hätte die Verzinsung sich
tb «laufen auf.Fr. 7,503,500.
also Minderansgabe „ 870,200.
Die Bereinigung der Verwaltung und des Betriebs desganzen Netzes in eine und dieselbe Hand, d. h. in die Handder Eidgenossenschaft , ergibt einen zweiten erheblichen Gewinn.Wenn an die Stelle der jetzt bestehenden neun Generalver-waltnngen mit allen ihren Generalchefs nur eine einzige Ver-waltung tritt; wenn die Vokoinvtwen und das Zugpersonalsdas ganze Netz durchführen, statt auf die bestehende» kleinenBahngebiete beschränkt zu sem; wen» in der Feststellung derFahrtenplane nicht mehr jede Gesellschaft zuvorderst sich imAuge hat, sondern nur die Interessen des ganzen schweizerischenNetzes gelten; wenn die kleinlichen innern Ehicanen versäumnden und gegenüber dem Auslande, statt der jetzigen zersplitteilen, eine einheitliche Stellung eingenommen wird: so wirdgewiß ein viel günstigeres Verhältniß zwischen Einnahmen und