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Rücklauf der schweizerischen Eisenbahnen / von Stämpfli
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tungen gewonnen. Durcd Einsetzung des eidg. Staatskreditesan die Stelle desjenigen der Gesellschaften ist wohlfeileresGeld erhältlich; die jetzigen eidg. Obligationen von 4</^stehen auf 102, trotzdem ihre Rückzahlung auf verhältnißmäßigkurze Termine gestellt und für die Eidgenossenschaft sogar einejederzeit freie ist. Für die meisten der bestehenden Gesell-schaftsanleiheu und namentlich diejenigen, die über >>ari stehen,sind keine Rückzahlungstermine bestimmt, können also zu jederZeit heimbezahlt oder in 4' 2 Staatsobligationen umgewandeltwerden, und bei den an Rückzahlungsierimne gebundenen stehe»die Kurse größtentheils so, daß ihre Konversion wohl leicht zuerzielen ist. Es darf also angenommen werden, daß die Eid-genossenschaft ein Eisenbahn Anleihen nur zu 4Hz V« zu ver-zinsen hat, und angewendet auf das Jahr 1861 hätte dießfolgende Minderansgabe ergebene

Für die im Betrieb gewesenen Linien wurde ein Obliga-ioueN'Kapital verzinset von Fr. !«><>,7-12,3'-0 mit Fr. 8,373,700.(-5,022 v/st.1

Zu 4H 2 0/o hätte die Verzinsung sich

tb «laufen auf.Fr. 7,503,500.

also Minderansgabe 870,200.

Die Bereinigung der Verwaltung und des Betriebs desganzen Netzes in eine und dieselbe Hand, d. h. in die Handder Eidgenossenschaft , ergibt einen zweiten erheblichen Gewinn.Wenn an die Stelle der jetzt bestehenden neun Generalver-waltnngen mit allen ihren Generalchefs nur eine einzige Ver-waltung tritt; wenn die Vokoinvtwen und das Zugpersonalsdas ganze Netz durchführen, statt auf die bestehende» kleinenBahngebiete beschränkt zu sem; wen» in der Feststellung derFahrtenplane nicht mehr jede Gesellschaft zuvorderst sich imAuge hat, sondern nur die Interessen des ganzen schweizerischenNetzes gelten; wenn die kleinlichen innern Ehicanen versäumnden und gegenüber dem Auslande, statt der jetzigen zersplitteilen, eine einheitliche Stellung eingenommen wird: so wirdgewiß ein viel günstigeres Verhältniß zwischen Einnahmen und