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Der Zonentarif : neubearbeitete Volksausgabe der "Eisenbahnreform" / von Eduard Engel
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77
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Außerdem iſt es direkt verbrecheriſch! Es iſt den Schaffnern aus-drücklich von ihrer Behördeverboten, während der Fahrt auf denWagentritten draußen entlang zu gehen. Andererſeits hat der Schaff-ner die Verpflichtung, ſämtliche Reiſende auf die Giltigkeit ihrer Billetszu kontrolliren. Da dies auf den Stationen in den meiſten Fällennicht möglich iſt, auch bei größtem Dienſteifer der Beamten, ſo ſinddie Schaffner, welche der Kontrollpflicht genügen wollen, gezwungen,ihr Leben zu wagen und obendrein eine Vorſchrift der Inſtruktion zuverletzen. Dieſem entſetzlichen Zuſtande fällt alljährlich über ein DutzendMenſchenleben zum Opfer. Ich habe keinen Ausdruck, der ſtarkgenug iſt zur Verurteilung dieſes niederträchtigen Syſtems, und ichwürde es als eine ſchwache Sühne betrachten, wenn die deutſchenEiſenbahnminiſter und Eiſenbahndirektoren dazu verurteilt würden, eineneinzigen Tag die Billetkontrolle auf dieſe Weiſe auszuführen.

Am ſchändlichſten geht es in dieſer Beziehung in Süddeutſchland zu, wie ja überhaupt in Bezug auf Eiſenbahnen die ſüddeutſchenStaaten noch am tiefſten in der Barbarei ſtecken. In Baden undHeſſen wird faſt gar nicht mehr anders als während der Fahrt undvon draußenkoupirt; von der Eiſenbahnbarbarei in Bayern redeich lieber gar nicht. In Württemberg hat das Durchgangſyſtem derWagen einen menſchenwürdigen Zuſtand für die Schaffner herbeigeführt. Wäre ich Staatsanwalt, ſo würde ich Jeden, der für die Beibe-haltung dieſer Billetkontrolle verantwortlich iſt, ohne Rückſicht aufhöchſten Rang, in jedem Falle der Verunglückung eines Schaffners dergrobfahrläſſigen Tötung anklagen, und als Richter würde ich ihn mitbeſonderer Genugtuung zur höchſten geſetzlichen Strafe, alſo zu fünf-jährigem Gefängnis verurteilen(§ 222 des Strafgeſetzbuches).

Der Zonentarif macht dieſem Kontrollunweſen mit einem Schlageein Ende. Die Billets werden völlig genügend dadurch kontrollirt,daß ſie beim Betreten und Verlaſſen des Bahnſteigs vorgezeigt werdenmüſſen. So geſchieht es in vielen Ländern, und es geht vortrefflich.Auch eine ſtrenge Kontrolle der Klaſſenbenutzung iſt durchaus über-flüſſig; man darf die Reiſenden nicht alle, nicht einmal in der Mehr-zahl, als geborene Betrüger betrachten, ſondern hat das Recht und,wenn auch nur aus Klugheit, die Pflicht, ſie durch Vertrauen zueiner gewiſſen niedrigen Stufe einfacher Moral zu erziehen, wenn ſieſie noch nicht beſitzen ſollten. Die Zahl der möglichen Betrügereienund der dadurch verurſachte Schaden ſind nicht ſo groß wie die durchdie ſtrenge Klaſſenkontrolle erwachſenden Perſonalunkoſten. Der Anreizzum Betruge wird in Zukunft ja nur bei der I. Klaſſe vorhanden ſein.Will man alſo durchaus kontrolliren, ſo beſchränke man ſich auf dieI. Klaſſe. Aber ich wünſche auch dies nicht, denn es erfordert ein teuresBeamtenperſonal. Das Bewuſſtſein, daſſ überhaupt kontrollirt werdenkann, genügt vollſtändig, bei der Höhe der Strafe, um die Betrugs-fälle auf ein geringes zu beſchränken.