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Vorderſeite
Fahrt am(Datumſtempel mit Stunde).
Für den Reiſenden, welcher, im Beſitz dieſes Billetts, durch einenFſenbahn-Unfall verunglückt, werden im Todesfalle 5000 M. gezahlt,— für Verletzung angemeſſene Entſchädigung.
Preis: 5 Pfg.
Giltig 24 Stunden nach der Löſung.
Rückſeite.
Die Entſchädigung geſchieht nach Maßgabe der Beſtimmungen“
Preis der Policen:5 Pfg. für 5 000 M.0o... ⸗ 10 000 -29 020000*
Andere als dieſe drei Summen werden nicht verſichert. Es gibtalſo nur drei Verſicherungspolicen.
Bei 1 Pfg. für jede 1000 M. Verſicherungsſumme läſſt ſichſchon ein ausgezeichnetes Geſchäft machen. Dieſe Verſicherung wirdfür die Verwaltung ein Sporn mehr ſein, alles zu tun, was ſie kann,um Unglücksfälle zu verhüten. Daſſ es möglich iſt, mit einer ſo ge-ringen Verſicherungsgebühr auszukommen, ergibt ſich aus der deutſchenEiſenbahnunfall⸗Statiſtik. Es ſind getötet worden an Reiſendenin den beiden Betriebsjahren 1884/85— 85/86 zuſammengenommenohne eigenes Verſchulden: 22;„in Folge eigener Unvorſichtigkeit“: 49.Das, was die Verwaltung„eigene Unvorſichtigkeit“ nennt, ſoll wohlbedeuten, daſſ die„eigene Unvorſichtigkeit“ der Reiſenden die Ur-ſache der Tötung war; ich habe aber die ſtarke Vermutung, daſſ esin den meiſten Fällen die„eigene Unvorſichtigkeit“ der Verwaltung
war. Wahrſcheinlich ſind die meiſten dieſer Reiſenden getötet wordenbeim Überſchreiten der Geleiſe, und ein deutſcher Reiſender kannkeine Reiſe durch Deutſchland machen, ohne die Schienen überſchreitenzu müſſen.— Es ſind alſo getötet worden in den beiden Jahrenzuſammen: 71 Menſchen. Nehmen wir an, daſſ dieſe 71 Menſchendurchſchnittlich mit je 10 000 M. verſichert geweſen wären, ſo hätte dieVerwaltung auszubezahlen gehabt an die Erben: 710 000 M, alſoE. Engel. Der Zonentarif. 6