Buch 
Die Bedeutung des Freiberger Berg- und Hüttenwesens gegenüber der dasigen Eisenbahnfrage / von F.C. Freiherr von Beust
Entstehung
Seite
11
JPEG-Download
 

11

Freiberger Bergbaues hegen, welcher ungeachtet eines durch siebenJahrhunderte lang ununterbrochenen VetriebeS durchschnittlich kaumerst eine Saigerteufe von 150 Lr. erreicht hat. Mit fester Zu-versicht darf man sich vielmehr die besten Erfolge von demselbenversprechen, wenn überall mit muthiger Entschlossenheit dabei ver-fahren und jede unberechtigte Aengstlichkeit grundsätzlich darausverbannt wird.

Grundbedingung eines gedeihlichen und gesicherten Fort-schreitenS bleibt aber vor Allem die Wohlfeilheit der Arbeit; nichteine Wohlfeilheit, welche durch halbvcrhungcrnde Arbeiter, sonderneine solche, welche durch möglichst billige Beschaffung der wich-tigsten Betriebsmaterialien erzielt und wodurch die Benutzung auchder geringsten Produkte sowie die höchstmögliche Großartigkeit desBetriebes verbürgt wird.

Bei solcher Sachlage wird mau nun wohl mit Grund fragendürfen, ob daS Freiberger Berg- und Hüttenwesen einen gerechtenAnspruch auf Herstellung einer Eisenbahnverbindung mit denKohlenwerken deS Manischen Grundes und mit der Eibe habe,und Demjenigen, der diese Frage bejqht, wird wenigstens vom ein-sichtsvollen Beurtheilet nicht der Vorwurf gemacht werden können,durch diese Antwort lediglich neumodischen unpraktischen Ideen zuhuldigen. Ein Gewerbe, welches in verhältnißmäßig kurzem Zeit-raum seine eigenen Ueberschüsse bis zum Betrage von mehrerenMillionen zu Anlagen verwendet hat, die über daS Jahrhunderthinaus als Basis segensreichster Erhebung des Ganzen dienenmüssen, dürfte der Berücksichtigung der daS Staatsschiff leitendenGewalten vor Allem würdig sein, zumal wenn diese Berücksich-tigung dem Staate selbst keine finanziellen Opfer, sondern inlängerer oder kürzerer Frist die entschiedensten, directen finanziellenVortheile in Aussicht stellt. Denn daß der Staatsfiskus, alsBesitzer eines bedeutenden Kohlenwerks im Plauischen Grunde,als Besitzer der Tharandter Forsten, als Besitzer der Hüttenwerkebei Freibcrg und bei Her Oberzehntenkasse daselbst, in welche bei