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Die Naturgeschichte und Bergwercksverfassung des Ober-Hartzes / beschrieben von Johann Friedrich Zückert
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fast lauter reines Eisen, daö letztere aber machedas andre Eisen spröde und brüchig, wenn eSihm zugesetzt wird.

Die Eisensteinsgruben gehören den Gründn««rischen Einwohnern zu, welche solche im Standeerhalten, das Brechen verrichten, und alsdennzu Tage herausschaffen. Diesen Einwohnernwird der Eisenstein ,von der Communion-Herr-schast abgekaufet. Sie bekommen von derselbenvor jeden Fuder Eisenstein ihr festgesetztes Bre«cherlohn. Die Gruben im Gegmrhale müssenden Fuder um die Hasste wohlftüer geben, weildie Herrschaft auf ihre Kosten die Rüsche undden Schacht dahin haben vorrichten lassen , undsolche im Stande erhalten. Die Herrschaft be»strldet auchsinen Bergvoigt, der über die Eisen-steinegruben die Aufsicht hat, und mit im Berg-ami sitzet. Es übernimmt auch die Herrschaftdas Fuhrlohn des Eisensteines von den Grubennach dem hohen Ofen zu Gittelde. Es liegeaber der Flecken Gittelde eine .kleine Meile vonder Bergstadt Grunde, am Fuß der Hartzge-bürge in einer ziemlichen Ebene.

Da das Gitteldische Ersenwerck das vornehm»ste und beträchtlichste ist, so man auf den Ober-Hartz hak, und alles Gezahe und übrige zu denEommunion-Bergwerckm nöthige Grubenwerck,daselbst verarbeitet wird, so ist es wohl der Mü-he werth, daß ich die Beschickung beym HohenOfen und übrigen Hüttenbetrieb hier etwas ge-nauer anführe.

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