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stens der nächsten Nachbarn zu wecken, bedarf kaum einernäheren Begründung. Wer schützte nun die offne Stätte,welche nie eine Blauer umgab, vor Frevlerhand und Plün-derung? Die Macht des nahgelegenen Krissa konnte un-möglich ausreichen; ja, unerklärlich wäre die hervorragendeStellung Delphi's, wenn wir nicht schon in alter Zeit eineVereinigung griechischer Volksstämme anträfen, deren Haupt-zweck der Schutz dieses Heiligthums in seinen Rechten undBesitzungen war. Es sind die Amphiktyonen, Umwohnerihrem Namen nach und in der That, in deren Zahl jedochmit der Zeit alle griechischen Stämme als Theilhaber auf-genommen wurden, so daß die Sage den Bruder des Hel-len, von de.m alle Hellenen abstammen sollten, zürn mythi-schen Ahnherrn der Genossenschaft machen konnte. Alljähr-lich im Frühling hielten die Abgeordneten derselben einfeierliches Opfer und eine Berathung im heiligen Tempel-bezirk, der das versammelte Volk zuhören durfte. In deinalten Eide, welcher auf eine Erzplatte gegraben, dort auf-gestellt war, hieß es: „Wenn einer Begehren trägt nachdem, was im Heiligthum des delphischen Gottes ist, oderdas Heiligthum plündert, so werden die Amphiktyonen diesuiit Hand und Fuß und mit der Stimme und mit allenihren Kräften bestrafen". Als eine Wirkung der apolli-nischen Satzungen dürfen wir auch einige Anfänge völker-rechtlicher Grundsätze betrachten, welche zu beobachten dieAmphiktyonen in dem. Eide sich verpflichteten, nämlich:„keine Bundesstadt je von Grund aus zu zerstören, ihrweder im Frieden noch im Kriege das Wasser abzuschnei-den, wenn aber einer der Verbündeten dies dennoch thäte,gemeinsam gegen ihn zu kämpfen und seine Orte zu ver-tilgen" — eine höchst wichtige Bestimmung für die fast un-unterbrochenen Befehdungen der griechischen Staaten untereinander. Sonst aber hat diese Bundesversammlung imganzen Lauf der Geschichte eine eigentliche politische Wirk-