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Nach lOjährigcr Durchschnittsbercchnnng bezog bisher die Gc?meinde für den eigenen Bedarf 5840 Klafter. Ban- und Brenn-holz zn 80o' das Klafter gerechnet — 407,200 <^.
IX
Borschläge zur Hebung der bestehenden Nebelstände^<» und zur Einführung einer geregeltenForstwirthschast.
, Die Vorschläge, die hier anzubringen wären, sind zahlreich.EinKw'cilen und bis einige Ordnung in die Beivirthschaftnng undBenutzung der Wälder gebracht ist, begnüge mich nur vom Aller-wichtigsten zu reden, und beschränke mich daher auf folgendeHauptsätze:
1. Abschaffung oder Ncgulirung der Waldweidc,iu dem Sinn, daß die Erziehung des jungen Waldes in dem-jenigen Zeitraum ermöglicht wird, iu welchem auf gleichmäßigenStandortsverhältnisseu der junge Wald erwachsen kann, wenn ^
kein Wcidgang eristut. Dieß kann nun geschehen wenn die Kahl- !
schlüge ohne Ausnahme stren^cns für Schmal- und Rindvieh ver-boten werden, was unter den obwaltenden Verhältnissen nur durchEinfristung geschehen kann. Hicvon wären natürlich die eigent-lichen Alpcnwälder, d. h. die inmitten der Alpen stehenden klei-neren Waldparzcllen ausgenommen. —
Vor allem nothwendig ist diese Maßregel für die WaldungenGrund und Forst. In diesen beiden Wäldern ist die Ver-jüngung durch den Wcidgang ganz gestört, denn kaum zeigt sichirgendwo eine Samenpflanze, so wird dieselbe von den naschhaftenGeißen abgefressen. Die allseitige und rasche Verjüngung dieserWälder ist aber um so wichtiger als ihr Hauptzweck die Erhal-tung und Befestigung der Ufer ist und den nur gar zu oft an-geschwollenen Bach in gehörigen Schranken halten sollen.
Wenn nicht die beiden genannten Waldkomplexe ganz in Banngelegt werden können, so sollte doch wenigstens derjenige Theil, derdem Bach zunächst liegt und parallel mit demselben eingefristetwerden, damit hier durch die vorherzugehende Auslichtuug die