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der und Holz gemlg zu sehen, der gar nicht ahnt, wasHolzarmuth ist, überschätzt in der Regel den jetzigen nndkünftigen Waldertrag; hinsichtlich seines eigenen Holzbedarssaber taxirt er sich und andere viel zu niedrig. Der Ge-mcindebürger, der sich der Einführung zweckmäßiger Forst-gesetze und Reglcmcntc widersetzt, vergißt, daß die Gemeinde-wälder ein Vermögen sind, von welchem nur die Nutznies-snng der jetztlebenden Generation anvertraut ist, dessen Ka-pital aber ungeschmälert auf Nachkommen übergehen soll.
Woher die Rechte der Staatsregiernngen kommen, dieVerwaltung der Gemeinde- und Korporationswaldungen zukontrollircn, und zur Erhaltung derselben Gesetze nnd Ver-ordnungen zu erlassen, weil diese Wälder großen Einflußauf die Wohlfahrt nnd auf die klimatischen Verhältnissedes ganzen Landes haben, — darüber ist das Volk meistim Dunkeln. Kennt dasselbe einmal den Zweck der Forst-ordnungen besser, und ist ihm das Bedürfniß fühlbarer ge-worden, dieses Ziel einer geregelten Forstwirthschaft anzu-streben, so wird ihm auch die Geneigtheit weniger fehlen,sich den Maaßregeln zu unterziehen, welche zur Erreichungdieses Zweckes unumgänglich nothwendig sind.
Beruhigen wir uns mit den Worten eines alten Eid-genossen: „Alles Menschliche muß erst werden, dann reifenund von Gestalt zu Gestalt führt es die bildende Zeit."
Ziitcrlakeii, im August 1862.
A. mm Gl'cijm,
Oberförster.