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Bericht von Hrn. Oberförster A. v. Greyerz an den Tit. Gemeinderath von Sachseln über die dortigen Waldungen / A. v. Greyerz
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der und Holz gemlg zu sehen, der gar nicht ahnt, wasHolzarmuth ist, überschätzt in der Regel den jetzigen nndkünftigen Waldertrag; hinsichtlich seines eigenen Holzbedarssaber taxirt er sich und andere viel zu niedrig. Der Ge-mcindebürger, der sich der Einführung zweckmäßiger Forst-gesetze und Reglcmcntc widersetzt, vergißt, daß die Gemeinde-wälder ein Vermögen sind, von welchem nur die Nutznies-snng der jetztlebenden Generation anvertraut ist, dessen Ka-pital aber ungeschmälert auf Nachkommen übergehen soll.

Woher die Rechte der Staatsregiernngen kommen, dieVerwaltung der Gemeinde- und Korporationswaldungen zukontrollircn, und zur Erhaltung derselben Gesetze nnd Ver-ordnungen zu erlassen, weil diese Wälder großen Einflußauf die Wohlfahrt nnd auf die klimatischen Verhältnissedes ganzen Landes haben, darüber ist das Volk meistim Dunkeln. Kennt dasselbe einmal den Zweck der Forst-ordnungen besser, und ist ihm das Bedürfniß fühlbarer ge-worden, dieses Ziel einer geregelten Forstwirthschaft anzu-streben, so wird ihm auch die Geneigtheit weniger fehlen,sich den Maaßregeln zu unterziehen, welche zur Erreichungdieses Zweckes unumgänglich nothwendig sind.

Beruhigen wir uns mit den Worten eines alten Eid-genossen:Alles Menschliche muß erst werden, dann reifenund von Gestalt zu Gestalt führt es die bildende Zeit."

Ziitcrlakeii, im August 1862.

A. mm Gl'cijm,

Oberförster.