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Einige bernische Landgemeinden hatten bis auf fünfSchulen, andere zwei oder auch nur eine, noch anderehatten keine besondere Schulhäuser. In den einen Gemein-den ward auf Betrieb des Pfarrers und des Oberamt-manns, entweder mit Privat-Beihülfe des letzter« oderder Regierung, die Besoldung der Schulmeister auf 4Vbis 80 Frkn. erhöht; allein die größte Zahl derer, diesich dem Zugendunterricht widmeten, bezogen nur 30 bis35 Franken. '^)
Dieses karge, bey Seelen des Volkes hingeworfeneAlmosen war indeß noch beträchtlicher als dasjenige, wasBern für die Waadt aussetzte. Die Akademie von Lau-sanne ausgenommen, that der Staat nichts für den Unter-richt seiner Unterthanen. Die Gemeinden bezahlten etwas,etwas die Hausvater, auch die Armenbüchse etliche Sehers-lein für die Kinder der Armen; aus diesen Bestandtheilenbildete sich ein Gehalt,'") daß der Schulmeister genöthigtward, sein Amt theilweise zu vernachlässigen, um seinBrod mit weniger undankbaren Geschäften zu verdienen.Diese Kargheit war Schuld, daß viele Gemeinden sich mitLehrern begnügen mußten, die kaum unterrichteter warenals die Schüler, und andere nicht einmal solche findenkonnten. In mancher Gegend taxirten sich zwei Gemein-den, um ihre zwiefache Kinderschaar in einer einzigenStube zusammen zu pfropfen. Das Materielle des Lesensund Schreibens, die ersten Begriffe des Rechnens oder
121) Zufolge der neuen Schulordnung von 1720, neu aufgelegt 1769,setzte die Regierung um diese letztere Zeit gewöhnlich 100 Frkn.für Reparation an Schulhäusern aus, und 400 Frkn. für Auf-führung von neuen. Schärer, 202.
122) Schärer, 271 u. 272. Beschreibung der Stadt und Republik Ber»,II, 190.
123) Durchschnittlich etwa 4 LouiSd'or.