Band 
Zweiter Theil.
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berechtigten Bürger, mit Ausschluß der „Unterthanen",aufzunehmen; denn der Unterschied der Stände ward mitnicht geringerer Hartnäckigkeit und Selbstsucht in den klei-nen Demokratien der Waldstätte festgehalten als, in denaristokratischen Kantonen. Der Botschafter begleitete dieseZugeständnisse mit schmeichelhaften Versicherungen undbestrebte sich, durch einnehmende Höflichkeit die öffentlicheMeinung für die Verordnung zu gewinnen. Bald aberänderte er auf die Eingebungen des Ministers und desHerzogs von Choiseul hin die Sprache,^) und wie erzum voraus schon „die eiserne Ruthe hatte hervorblickenlassen",^) so redete er jetzt von dem „gerechten Mißver-gnügen des Königs, seines Herrn, der wohl auf sofortigeBeweise der Erkenntlichkeit habe rechnen dürfen", unddrohte mit Zurückziehung der Gunstbezeugungen und Ent-lassung der Offiziere.^)

Das französische Ministerium, welches binnen zwei3ahren (1760 und 1761,i in der Schweiz 1,400,000 Liv-reü fast vergeblich aufgewandt hatte, weil es die Erblich-keit seiner Iahrgelder zugegeben,^) empfand die Noth-

35) Sein Schreibe» an Schwyz , vom 27. Juli 1763. Sein Schreibenvom gleichen Tage an die p„!s»a,i» Soixneur» 6s roug.

38) Der Minister an d'Entraiguc-, 29. Juli. Der Herzog von Choi-seul an den Minister und an d'EntraigucS, 30. Juli.

37) D EntraigueS an den Minister, 22. Mai 1763.

38) Sei» Schreiben vom 10. August an Schwhz und die andern Kan-tone, mit Ausnahme von Zürich und Bern , welche eine günstigereStimmung kund gaben, und Luzern und Frciburg, die schon unter-zeichnet hatten.

33) D'EntraigueS an den Minister, 1. Juni 1763. Die Erblichkeitgieng so weit, daß man der Wittwe eines luzernlschen Schultheißen ,der ei» Jahrgeld von 3250 LivreS bezogen, jährlich 1000 Liv.aussetzte. lUem. ol Okservalion» »ur lo parisit paiement äs1757, tail so 1762. Man sehe auch das IHsmoirs »ur Is«tlnanco» 6o I» 8ui-»o, welches dem Schreiben d'GntraigueS anden Minister vom 3, Mai 1763 beigefügt ist. Suirso, tzlo. 361.