Band 
Zweiter Theil.
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Stillschweigen. Endlich, im November 1765, eröffneteder Nuntius, daß ein Breve eingelangt sei, welches ge-statte, das Oonum Fratuitum, aber nur von der Welt-geistlichkeit, zu beziehen. Er selbst werde den weltlichenKlerus einladen und ihnen verbeulen, nur waS ihnen be-liebe zu geben; die Gelder sollten zu seinen Handen ein-gehen und er werde sie der weltlichen Obrigkeit überma-chen. Sollten diese Restriktionen nicht Eingang finden,so habe er Befehl, das Breve mit erster Post wiederzurückzusenden.

Diese Bedingungen und die ganze römische Politikerregten lebhaften Unwillen. „Wie, hieß eS, die reichenKlöster und Commenthuren verschonen, um die ganze Lastauf die meist aus Bürgern bestehende Weltgeistlichkeit zuwälzen!" Die Unterhandlungen zogen sich in die Länge.Endlich nahm der Senat am 14. April 1766 diesen Ge-genstand in nochmalige Berathung, bei welcher sich dievaterländischen Gefühle der Mehrheit Luft machten. Manbrachte die Umtriebe der Ordensgeistlichen, besonders derKlöster St. Urban, Muri und Einsiedeln , in Erinnerung.„Man sehe wohl, hieß eS, daß die Geistlichen ihre In-teressen hinter dem Vorwand, als ob die Religion gefähr-det sei, verstecken. Die auferlegten Beschränkungen, dieMißkennung der Souveränetät sind die Frucht getrennterMeinungen und unserer Schwachheit. Wenn man erwöge,wie der Staat und die einzelnen Bürger in Vergleich mitden geistlichen Stiftungen arm seien, so würde man demumsichgreifenden Strome, der von Tag zu Tag sich ver-größere, einen Damm entgegensetzen." Der Senat beschloßeinmüthig, diese Ermächtigung, bei der Weltgeistlichkeitbetteln zu gehen, nicht anzunehmen. „Die Republik, heißtes in dem Beschlusse, bedarf einer solch kleinlichen und aufunziemende Weise beschränkten Steuer noch nicht; noch